Der Begriff des Whistleblowings ist spätestens seit den Schlagzeilen rund um Julian Assange, Edward Snowden und Chelsea Manning vielen Menschen ein Begriff. Doch Whistleblowing muss nicht zwangsläufig auf internationalem politischen Niveau stattfinden. Auch im Unternehmen müssen die Compliance Regeln untereinander oder mit GeschäftspartnerInnen, LieferantInnen und KundInnen eingehalten werden.
Es ist deshalb sinnvoll im Compliance Management System (CMS) des Unternehmens ein sogenanntes HinweisgeberInnen-System zu implementieren und damit eine Möglichkeit zu schaffen, auf Missstände oder Fehlverhalten aufmerksam zu machen.
Der Begriff Whistleblowing wird häufig als gegensätzlich zur Loyalität der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen gegenüber ihrem Unternehmen empfunden. Dabei soll die Förderung von Hinweisen im Sinne der Compliance dazu führen, dass Missstände, die sich vital oder finanziell negativ auf Dritte auswirken könnten, erkannt und vermieden werden.
Dies bezieht sich häufig auf die Sicherheit der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, auf den generellen Umgang im Unternehmen oder auf Hinweise zu Steuerhinterziehung, Korruption oder Bestechlichkeit.
„Whistleblower sind mutige Menschen, die dazu bereit sind, illegale Aktivitäten ans Licht zu bringen, um die Öffentlichkeit vor Fehlverhalten zu schützen – oft unter großer Gefahr für ihre Karriere und ihren Lebensunterhalt“ sagt Věra Jourová, Vizepräsidentin der EU-Kommission und Kommissarin für Werte und Transparenz.
Lange gab es im Gegensatz zu den USA in Deutschland kein Gesetz, dass den Umgang mit Whistleblowing in einer Organisation regelte. Arbeitnehmer die gegen das eigenen Unternehmen Anzeige erstatten oder interne Informationen an die Behörden weiterleiten, mussten mit Abmahnungen oder sogar Kündigungen rechnen. Dies beruhte vor allem auf der Ansicht, dass Beschäftigte in erster Linie zu Verschwiegenheit und Rücksichtnahme verpflichtet sind, vor allem in Bezug auf interne Informationen ihres Unternehmens.
Die Europäische Union versucht jedoch Whistleblower weitestgehend vor strafrechtlichen Konsequenzen zu schützen. Dies dient vor allem dem Interesse eine bessere Aufklärung bei Betrugsfällen und Betrugsversuchen zu erlangen und eine abschreckende Wirkung zu erzielen.
Der Schutz des Whistleblowers ist jedoch nur möglich, wenn es sich um die Weitergabe wahrer Informationen handelt und dabei nicht eigene womöglich monetäre Ziele verfolgt werden.
Die Whistleblower Richtlinie der Europäischen Union wurde 2019 unterzeichnet und soll bis zum 17. Dezember 2021 in das nationale Recht der einzelnen Mitgliedsstaaten implementiert werden.
Die Whistleblower Richtlinie dient dem Schutz der HinweisgeberInnen, die Missstände in Bezug auf Steuerbetrug, Geldwäsche, Datenschutz, den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union oder die Lebensmittel- und Produktsicherheit aufdecken. Dies betrifft auch die Bereiche des EU-Rechts der öffentlichen Gesundheit, des Umweltschutzes und der nuklearen Sicherheit. Die einzelnen Staaten haben die Möglichkeit die geltenden Bereiche auszuweiten. Auch Diskriminierungen und Rassismus am Arbeitsplatz sollen damit stärker bekämpft werden können.
Die Europäische Whistleblower-Richtlinie bietet Schutz für aktuelle und ehemalige Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, für Bewerber und Bewerberinnen und auch für Unterstützer der HinweisgeberInnen und eingeweihte JournalistInnen. Sodass sie als HinweisgeberInnen keine negativen Konsequenzen oder Schäden fürchten müssen.
Der HinweisgeberInnen sollen dabei selbst entscheiden dürfen, ob sie die Informationen intern im Unternehmen oder direkt bei den Aufsichtsbehörden melden. Sollte es sich um Missstände handeln, die weitreichende gesellschaftliche Konsequenzen mit sich ziehen, können die Informationen auch öffentlich gemacht werden.
Künftig müssen Unternehmen mit über 50 Mitarbeitenden, Behörden, öffentliche Einrichtungen, Kommunen mit mehr als 10.000 Einwohnern und alle juristischen Personen des öffentlichen Rechts geeignete interne Meldekanäle zur Verfügung stellen. Hierfür kann ein Online-System, ein Briefkasten, eine Postadresse oder eine Hotline eingerichtet werden, die die Mitarbeitenden nutzen können. Der Hinweisgeber oder die Hinweisgeberin hat außerdem das Recht auf ein persönliches Treffen zu bestehen.
Unternehmen sind laut der EU-Richtlinie in der Pflicht ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Informationen zum internen sowie behördlichen Meldeprozess leicht zugänglich zur Verfügung zu stellen.
In jedem Unternehmen muss eine Person mit dem Erhalt und der Nachverfolgung der Meldungen beauftragt sein. Häufig übernimmt der Compliance Officer, die Personalführung ein oder eine UnternehmensjuristIn oder eine externe Ombudsperson diese Aufgabe.
Nach Eingang der Meldung muss das Unternehmen innerhalb von sieben Tagen dem Whistleblower den Erhalt bestätigen. Nach weiteren drei Monaten muss er über die ergriffenen Maßnahmen und den aktuellen Stand der internen Ermittlung informiert werden. Alle gesammelten und zur Verfügung gestellten Daten müssen sicher aufbewahrt werden, um sie im Ernstfall als Beweismaterial verwenden zu können.
In jedem Fall muss die Anonymität und Vertraulichkeit von Whistleblower geschützt werden. Auch die personenbezogenen Daten aller involvierten Personen dürfen nur im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verarbeitet werden und bleiben im besten Fall anonym. Besonders im öffentlichen Sektor ist der Schutz des Hinweisgebers im Sinne der öffentlichen Verantwortung besonders wichtig. Denn häufig geht es dabei um Korruption oder Bestechung von machtvollen Positionen.
Auch müssen Unternehmen und Einrichtungen, die Whistleblowing bewusst behindern, mit Sanktionen rechnen. Dies gilt ebenfalls, wenn sie die Identität der HinweisgeberInnen nicht vertraulich behandeln oder Whistleblower für ihren Hinweis Nachteile erfahren.
Grundvoraussetzung für einen adäquaten Umgang mit dem Thema Whistleblowing ist die Auseinandersetzung mit seinen unterschiedlichen Aspekten. Sowohl „einfache“ MitarbeiterInnen, als auch Führungskräfte müssen für das Thema Whistleblowing sensibilisiert werden, um öffentliche Skandale zu vermeiden und die interne Kommunikation von Missständen zu fördern.
Um Ihre Organisation und Ihre Belegschaft erfolgreich auf die Einführung der EU-Whistleblower-Richtlinie vorzubereiten, haben wir unsere neue interaktive Online-Schulung Whistleblowing und Hinweisgeberschutz entwickelt. In dieser lernt Ihre Belegschaft kompakt und einfach in nur 20 Minuten, was Whistleblowing ist, warum es für Ihre Organisation von großer Bedeutung ist, wie Whistleblowing zu einer guten Kommunikation beitragen kann und wie Ihre MitarbeiterInnen Missstände innerhalb Ihrer Organisation melden können.
Quellen: