Heute schauen Unternehmen in Deutschland immer mehr auf die Sicherheit und die Gesundheit ihrer Beschäftigten. Die Mitarbeiter sollen an ihrem Arbeitsplatz gut geschützt sein und sich wohlfühlen. Für Unternehmer gibt es jedoch auch eine Vielzahl an Regeln, Vorschriften und Gesetzen, die sie rund um ihre Belegschaft einhalten und umsetzen müssen. Eines davon ist das Arbeitsschutzgesetz.
Das Arbeitsschutzgesetz nennt man auch ArbSchG. Zum Schutz der Mitarbeiter zählen daneben viele andere Regeln zum Arbeitsschutz, technische Vorschriften, Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften und verschiedene andere Gesetze (wie das Arbeitssicherheitsgesetz). Das zentrale Ziel von Arbeitsschutz im Unternehmen ist es, dass die Menschen im Betrieb keine Unfälle haben oder erkranken. Neben dem Gesundheitsschutz helfen auch die Regeln zur Unfallverhütung von den Berufsgenossenschaften und die gesetzliche Unfallversicherung, Unfälle zu verhindern und die Grundsätze der Prävention sachdienlich im Unternehmen umzusetzen. Durch die Umsetzung der in den Gesetzen enthaltenen Vorschriften sorgen die Unternehmen für sichere Arbeitsplätze. So bleibt die Gesundheit der Mitarbeiter geschützt und arbeitsbedingte Erkrankungen können drastisch reduziert werden. Ein positiver Nebeneffekt aus der Umsetzung der gesetzlichen Grundlagen aus Unternehmersicht ist sicherlich, dass die Mitarbeiter durch reduzierte Unfallgefahr und weniger Krankheitsausfälle mit ihrer vollen Arbeitskraft zur Verfügung stehen, woraus eine bessere Planbarkeit für einzelne Arbeitsbereiche und ein optimiertes Betriebsergebnis resultieren.
In Deutschland regeln klare Vorschriften den Arbeitsschutz. Das Arbeitsschutzgesetz ist das zentrale Gesetz für den Schutz bei der Arbeit. Ergänzt wird es durch branchenspezifische Regelungen wie die Betriebssicherheitsverordnung, die Arbeitsstättenverordnung sowie die Gefahrstoffverordnung für den Umgang mit Gefahrstoffen und Arbeitsstoffen. Hinzu kommen die DGUV Vorschrift 1 mit den Grundsätzen der Prävention sowie die DGUV Vorschrift 2 zur sicherheitstechnischen Betreuung durch Fachkräfte für Arbeitssicherheit, auch Sifa genannt, und Betriebsärzte. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin hilft Firmen, Sicherheitsmaßnahmen in ihren Unternehmen umzusetzen. Die BAuA macht Forschung, stellt praktische Hilfen zusammen und gibt Leitlinien heraus. Die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie bringt den Staat, die Unfallversicherungsträger und die Sozialpartner zusammen. Mit der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie arbeiten diese Gruppen enger und auf einer besseren Ebene zusammen.

Das Arbeitsschutzgesetz gilt seit dem Jahr 1996 und zwingt Arbeitgeber dazu, auf die Sicherheit und Gesundheit ihrer Mitarbeiter zu achten (dazu zählt auch die psychische Gesundheit). Dafür ist zunächst einmal die Gefährdungsbeurteilung wichtig, um die Risiken am Arbeitsplatz zu identifizieren. Auf dieser Grundlage legen Unternehmen passende Arbeitsschutzmaßnahmen fest. Diese Maßnahmen helfen zum Beispiel dabei, die Arbeitsumgebung sicherer zu machen. Ebenso sind Regeln zum Brandschutz wichtig. Auch der Umgang mit Gefahrstoffen gehört dazu. Außerdem ist für manche Berufsgruppen die persönliche Schutzausrüstung, also an die PSA essentiell, um sicher ihre Arbeit verrichten zu können. Ein wichtiger Inhalt des Arbeitsschutzgesetzes fordert von den Firmen, dass sie auch auf die psychische Belastung und auf die Gesundheit der Mitarbeiter achten.
Das ArbSchG kümmert sich vor allem um die Gesundheit von Menschen bei der Verrichtung ihrer Arbeit. Alles dreht sich darum, dass die Arbeitnehmer sicher und gesund bleiben. Vorbeugung ist hier der Nachsorge vorzuziehen. Dazu gehören unter anderem regelmäßige Gefährdungsbeurteilungen, arbeitsmedizinische Vorsorge, Unterweisungen sowie klare Betriebsanweisungen für den sicheren Umgang mit Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen. Arbeitsschutz ist Teil der Arbeitsschutzorganisation im Unternehmen. Bei der Umsetzung ist es wichtig, dass klare Aufgaben betroffenen Personen zugeordnet und Sicherheitspflichten gut weitergegeben werden.Außerdem sollen auch die Sicherheitsbeauftragten, die Ersthelfer und der Arbeitsschutzausschuss definiert, geschult und einsatzbereit sein. Die Mitarbeiter haben so die Möglichkeit, mit den Fachkräften für Arbeitssicherheit und bei Bedarf auch mit Betriebsärzten im stetigen Austausch zu stehen. Für kleine Betriebe können die Vorschriften eine große Herausforderung darstellen, weil sie eben diese Positionen gar nicht besetzen können. Hier kommt es auf eine gute Organisation und Kommunikation an, um den gesetzlichen Vorschriften zu entsprechen und gleichzeitig die Mitarbeiter und ihren Kenntnisstand ordnungsgemäß abzuholen.

ArbeitgeberInnen tragen die Verantwortung für die Umsetzung des betrieblichen Arbeitsschutzes. Zentrale Pflichten sind die Durchführung und Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung, die Erstellung von Betriebsanweisungen, die Organisation der sicherheitstechnischen Betreuung nach DGUV Vorschrift 2, die Bestellung von Ersthelfern, die Bereitstellung persönlicher Schutzausrüstung sowie Maßnahmen zur Ersten Hilfe, zum Brandschutz und zur Unfallverhütung.
Auch Arbeitnehmer haben bestimmte Pflichten, die aus dem Gesetz hervorgehen. Sie müssen die arbeitsschutzrechtlichen Anweisungen ihres Betriebes befolgen, wenn nötig Schutzkleidung tragen und Gefahren unmittelbar nach bestem Wissen und Gewissen melden.
Das Arbeitsschutzgesetz gilt für alle Menschen, die in Deutschland arbeiten. Bei dem Gesetz spielt es keine Rolle, ob jemand in einer kleinen Firma oder in einem großen Betrieb arbeitet und auch nicht, in welchem Bereich die Arbeit stattfindet. Erfasst sind auch arbeitnehmerähnliche Personen, Auszubildende sowie Beschäftigte in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen. Ausnahmen gelten unter anderem für Privathaushalte, Seeschifffahrt und Betriebe nach dem Bundesberggesetz.
Wenn jemand das Arbeitsschutzgesetz oder die Vorschriften für die Unfallverhütung nicht einhält, kann das zu hohen Strafen führen, genauso wie einVerstoß gegen die Betriebssicherheitsverordnung, die Arbeitsstättenverordnung oder die Gefahrstoffverordnung. Neben den hohen Kosten, die für Unternehmen mit einem Arbeitsunfall einhergehen können, leidet bei oftmals auch die Reputation unter solchen Vorfällen.

Eine gute Sicherheitskultur kommt nicht von alleine. Für die Sicherheitskultur braucht man klare Regeln und feste Abläufe. Ein Arbeitsschutzmanagementsystem schafft Ordnung im Betrieb und führt zu stetigen Verbesserungen. Die Mitarbeitenden sollten bei dem Thema Arbeitsschutz unbedingt abgeholt werden. Offene Gespräche bringen oft mehr Klarheit und sorgen für Verständnis für die Einhaltung der aufgestellten Regeln, auch wenn diese auf den ersten Blick vielleicht lästig erscheinen mögen. Fachleute für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte und Betriebsärzte stehen in vielen Unternehmen den Mitarbeitern zur Seite. Wenn ein Unternehmen im Alltag auf den Arbeitsschutz achtet, passieren nachweislich weniger Unfälle. Die Mitarbeiter fühlen sich zudem wohler, weniger krank und motivierter bei der Verrichtung ihrer Arbeit.

Das Arbeitsschutzgesetz schreibt in Deutschland vor, wie der Arbeitsschutz im Betrieb umgesetzt werden muss. Das Gesetz zeigt detailliert auf, was ein Arbeitgeber umsetzen muss, damit die Mitarbeiter geschützt sind. Es verpflichtet ArbeitgeberInnen zu umfassenden Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit der Beschäftigten und zur Vermeidung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und langfristigen Gesundheitsgefahren. Viele Unternehmen nehmen Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsärzte, Sicherheitsbeauftragte und Ersthelfer mit ins Boot, um ihren Pflichten nachzukommen.
