5 min Zuletzt auktualisiert: 28.03.2023

Unterweisung im Arbeitsschutz (§4 DGUV V.1): Das müssen Unternehmen wissen

Die häufigste Ursache von Arbeitsunfällen ist menschliches Fehlverhalten. Ein wichtiges Instrument, um Beschäftigte bereits vor Aufnahme ihrer Tätigkeit – und später in regelmäßigen Abständen – zu einem sicherheits- und gesundheitsgerechten Verhalten am Arbeitsplatz anzuleiten, sind Unterweisungen im Arbeitsschutz und der Arbeitssicherheit, diese werden auch als Sicherheitsunterweisungen bezeichnet. Zugeschnitten auf ihre individuelle Arbeits- und Tätigkeitssituation erhalten die Betreffenden darin Informationen, Erläuterungen und Anweisungen, anhand derer sie mögliche Gefährdungen frühzeitig erkennen und ihnen mittels entsprechender Schutzmaßnahmen begegnen können. In unserem Beitrag erläutern wir u.a., welche Inhalte in einer Arbeitsschutz-Unterweisung vermittelt werden müssen, wer diese durchführen darf und welche Arten von Schulungsmodellen möglich bzw. zulässig sind.

Welche rechtlichen Grundlagen gibt es?

Rechtsgrundlage für Sicherheitsunterweisungen sind das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sowie ergänzende Spezialvorschriften wie z.B. die Gefahrstoffverordnung oder die Arbeitsstättenverordnung. Hinzu kommen die Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), die einheitliche Vorgaben der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen für den Arbeits- und Gesundheitsschutz aller gesetzlich Unfallversicherten enthalten.

Sicherheitsunterweisung online Arbeitsschutz

Wer darf eine Unterweisung im Arbeitsschutz durchführen?

Nach diesen rechtlichen Vorgaben erfolgt die Unterweisung zur Arbeitssicherheit in der Regel durch den Arbeitgeber oder betriebliche Aufsichtsorgane, die ergänzend die Fachkompetenz von Betriebsarzt oder Fachkräften für Arbeitssicherheit einholen. In Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten hat der Unternehmer Sicherheitsbeauftragte zu bestellen. Deren erforderliche Anzahl richtet sich u.a. nach den im Betrieb bestehenden Unfall- und Gesundheitsgefahren sowie den jeweiligen Arbeitsbedingungen und der Arbeitsorganisation. Aufgabe der Sicherheitsbeauftragten ist es insbesondere, sich von dem Vorhandensein und der ordnungsgemäßen Benutzung der vorgeschriebenen Schutzeinrichtungen und persönlichen Schutzausrüstungen zu überzeugen und auf Unfall- und Gesundheitsgefahren für die Versicherten aufmerksam zu machen. Der Unternehmer muss ihnen Gelegenheit geben, an Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen des Unfallversicherungsträgers teilzunehmen, soweit dies im Hinblick auf die Betriebsart und die damit für die Versicherten verbundenen Unfall- und Gesundheitsgefahren erforderlich ist.

Welche Inhalte müssen in einer Arbeitsschutz-Schulung vermittelt werden?

Arbeitsschutz-Schulungen vermitteln den (angehenden) Sicherheitsbeauftragten vor allem den Aufbau der Gesetzgebung zum Arbeitsschutz in Deutschland, die Aufgaben der Unfallversicherungsträger, was Arbeits- und Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten sind, die Funktionen in der betrieblichen Arbeitsschutz-Organisation, die Pflichten der Mitarbeiter in Bezug auf den Arbeitsschutz sowie die Bedeutung von Betriebsanweisungen und Sicherheitskennzeichnungen. Ferner geht es um die Pflicht zur Dokumentation von Sicherheitsunterweisungen.

Arbeitsschutz im Büro und in der Produktion

Unterschiede bestehen je nach Art der Tätigkeit etwa bei der Arbeit im Büro oder in der Produktion sowie entsprechend den jeweiligen möglichen Gefährdungen. So beinhaltet der Arbeitsschutz im Büro vor allem die Vorbeugung gesundheitlicher Gefährdungen an Bildschirm- und Büroarbeitsplätzen, aber auch Fragen der Beleuchtung und des Lärmschutzes. Beim Arbeitsschutz in der Produktion stehen z.B. Fragen zum Umgang mit Maschinen oder Gefahrstoffen im Vordergrund, aber auch die richtige Hebe- und Tragetechnik. lawpilots bietet die Schulung zum Arbeitsschutz im Büro an, es gibt aber auch eine Schulung Sicherheitsunterweisung im Arbeitsschutz.

Dürfen Unterweisungen im Arbeitsschutz online durchgeführt werden?

Als besonders effizient bei der Aus- und Fortbildung von Sicherheitsbeauftragten haben sich Online-Schulungen erwiesen. Ausdrücklich wird die Vermittlung von Unterweisungsinhalten über elektronische Medien in den Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV-Regel 100-001) genannt. Mehrere Veröffentlichungen der DGU und der Berufsgenossenschaften zeigen die Vorzüge und Anforderungskriterien von Online-Schulungen. Größter Vorteil ist, dass sie den Betreffenden zeitliche und örtliche Flexibilität beim Lernen ermöglichen. Gleichzeitig wird das Gelernte durch integrierte Lernerfolgskontrollen gefestigt. Die Übertragung der Lerninhalte durch elektronische Medien sorgt bei den Lernenden für mehr Abwechslung und eine höhere Motivation.

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