Eine erfolgreiche Kanzlei basiert auf Vertrauen, Verantwortung und professioneller Integrität. Doch was passiert, wenn diese Werte durch unbewusste Geldwäsche-Risiken in Gefahr geraten? Über die fachliche Beratung hinaus tragen AntwältInnen und SteuerberaterInnen die Verantwortung, Geldwäscheprävention für Steuerberatungs- und Anwaltskanzleien umzusetzen, um potenzielle Geldwäscheaktivitäten frühzeitig zu erkennen und zu verhindern. Doch wer ist konkret betroffen und wie lässt sich Geldwäscheprävention effektiv im Arbeitsalltag umsetzen?
Das Geldwäschegesetz (GwG) verpflichtet nicht pauschal alle RechtsanwältInnen und SteuerberaterInnen zur Einhaltung geldwäscherechtlicher Pflichten. Nach Schätzungen der Rechtsanwaltskammern fallen etwa ein Drittel der AnwältInnen unter das GwG. Entscheidend hierfür ist, ob die anwaltliche oder steuerberatende Tätigkeit eine in § 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG aufgeführte Handlung betrifft.
Die wichtigsten Verpflichteten nach dem GwG sind:
Nicht alle RechtsanwältInnen oder SteuerberaterInnen sind automatisch verpflichtet. Das GwG gilt nur, wenn sie an bestimmten risikobehafteten Transaktionen oder Finanzgeschäften beteiligt sind. Tätigkeiten wie Prozessvertretung oder Strafverteidigung lösen keine geldwäscherechtlichen Pflichten aus.
RechtsanwältInnen und SteuerberaterInnen unterliegen unter bestimmten Bedingungen den Pflichten des Geldwäschegesetzes. Die wichtigsten Pflichten umfassen:
Die Identifikation muss vor Begründung der Geschäftsbeziehungen und Durchführung der Transaktion erfolgen.
Kanzleien mit mehreren AnwältInnen können eine gemeinsame Risikoanalyse nutzen, jedoch bleibt die individuelle Verantwortung jeder AnwältIn bestehen.
Bei großen Kanzleien ist die Einführung eines kanzleiweiten Risikomanagements sinnvoll.

Die Risikoanalyse ist ein zentraler Bestandteil der Geldwäscheprävention und hilft Kanzleien, potenzielle Risiken frühzeitig zu erkennen und zu minimieren. Laut § 5 GwG müssen RechtsanwältInnen und SteuerberaterInnen Risiken systematisch erfassen, bewerten und entsprechende Maßnahmen ergreifen.
Erfassung der Risiken
Bestimmte Merkmale können darauf hinweisen, dass eine Geschäftsbeziehung ein erhöhtes Geldwäscherisiko mit sich bringt. Dazu gehören:
Bewertung der Risiken
Nachdem potenzielle Risiken identifiziert werden, müssen sie bewertet werden. Dabei gilt:
Kategorisierung der Risiken
Die bewerteten Risiken werden in verschiedene Kategorien eingeteilt. Dabei erfolgt meist eine Unterteilung in potenziell geringeres und potenziell höheres Risiko. Die Einstufung des Risikos bestimmt den Umfang der Sorgfaltspflichten nach § 10, § 14 und § 15 GwG und steuert dadurch gezielt Präventionsmaßnahmen.
Ergreifung von Maßnahmen zur Risikominderung
Abhängig von der Risikoeinstufung müssen entsprechende Gegenmaßnahmen ergriffen werden, um mögliche Geldwäsche zu verhindern.
Laufende Überprüfung und Aktualisierung der Risikoanalyse
Um sicherzustellen, dass getroffene Maßnahmen weiterhin wirksam sind, müssen Kanzleien ihre Risikoanalyse regelmäßig überarbeiten. Dies ist gewährleistet.
Nach § 5 Abs. 2 GwG sind Verpflichtete dazu angehalten.
Dokumentations- und Aufbewahrungspflicht
Alle Erkenntnisse aus der Risikoanalyse sowie die ergriffenen Maßnahmen müssen sorgfältig dokumentiert und für mindestens fünf Jahre aufbewahrt werden. Die Aufbewahrung kann auch digital erfolgen (§ 8 GwG).

Eine konsequente Geldwäscheprävention ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch ein zentraler Baustein einer ethisch geführten und nachhaltigen Kanzlei. Sie trägt dazu bei, Integrität zu sichern, Risiken zu minimieren und langfristig das Vertrauen von MandantInnen und GeschäftspartnerInnen zu stärken.
Besonders für Kanzleien gilt: Wer sich aktiv gegen Geldwäsche engagiert, schützt sich nicht nur vor rechtlichen Konsequenzen, sondern positioniert sich als zuverlässiger und verantwortungsbewusster Partner. Dies stärkt die eigene Reputation und schafft eine vertrauensvolle Mandatsbeziehung, in der Transparenz und Rechtssicherheit an erster Stelle stehen.
Ein wichtiger Bestandteil einer wirksamen Geldwäscheprävention sind regelmäßige Geldwäscheschulungen – sowohl speziell für Kanzleien, die ihre besonderen Pflichten kennen müssen, als auch allgemein für Mitarbeitende in verschiedenen Branchen. Denn nicht nur in Kanzleien, sondern auch in anderen Bereichen wie dem Finanzwesen ist das Wissen über Geldwäsche, Risikofaktoren und Präventionsmaßnahmen entscheidend.
Durch klare Prozesse, eine gelebte Compliance-Kultur und regelmäßige Schulungen zur Geldwäscheprävention wird Verantwortlichkeit gefördert, Achtsamkeit gestärkt und ein sicheres, transparentes Arbeitsumfeld geschaffen. So können Kanzleien und Unternehmen gleichermaßen sicherstellen, dass sie nicht nur gesetzliche Anforderungen erfüllen, sondern auch aktiv zu einem integren und rechtskonformen Wirtschaftssystem beitragen.

Die gesetzlichen Vorgaben des GwG fordern von bestimmten Kanzleien die Umsetzung klar definierter Sorgfaltspflichten, von der Identifizierung von MandantInnen über die Risikoanalyse bis hin zur Verdachtsmeldung. Geldwäscheprävention ist für Steuerberatungs- und Anwaltskanzleien jedoch weit mehr als nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch ein Teil einer wertebasierten, transparenten und risikobewussten Kanzleiführung. Eine konsequente Einhaltung dieser Maßnahmen schützt nicht nur vor hohen Bußgeldern, sondern trägt auch zur langfristigen Sicherheit der Kanzlei bei. Durch ein strukturiertes Risikomanagement, eine laufende Überprüfung von Geschäftsbeziehungen, regelmäßige Mitarbeiterschulungen und eine gelebte Compliance-Kultur trägt Geldwäscheprävention somit aktiv zur Integrität und einer nachhaltigen Compliance-Strategie bei.

Quellen