3 min Zuletzt auktualisiert: 26.08.2024

Geldwäsche in der deutschen Immobilienbranche?

Die Presseberichterstattung zum Thema Geldwäsche im Immobilienbereich nimmt immer stärker zu. Wem gehört Hamburg? Wem gehört Berlin? Fragen Hamburger Morgenpost und Berliner Tagesspiegel. In dem Artikel widmen sich die Journalisten auch dem Thema Geldwäsche rund ums Betongold. Experten von Transparency International kommen in einer Studie zu dem Ergebnis, dass 15 bis 30 Prozent aller kriminellen Vermögenswerte in Deutschland in Immobilien reinvestiert werden.

So sind die an einem Immobilienkauf Beteiligten – Eigentümer, Immobilienmakler, Notare und Anwälte – ganz besonders gefordert, wenn es um die Einhaltung der Complianceregeln geht. Immobilienmakler sind gesetzlich verpflichtet, dass ihre Führungskräfte und Mitarbeiter in Compliance-Themen geschult und qualifiziert sind. Durch diese Vorgaben soll sichergestellt werden, dass die Identität von Kunden datenschutzfreundlich dokumentiert wird und Polizei und Staatsanwaltschaft Behörden im Verdachtsfall informiert werden.

Ein Compliance-Management-System, dass jedes Unternehmen etablieren sollte, steht auf vier Säulen:

➡ Prävention

Mitarbeitende durch Schulungen qualifizieren.

➡ Überwachung

Überwachung der Regel, bestenfalls mit einem Compliance-Officer der die Funktionsfähigkeit des Compliance-Systems überwacht und auch für Whistleblower als Ansprechpartner agieren kann.

➡ Aufklärung

Werden die Compliance-Regeln verletzt, muss der Sachverhalt aufgeklärt werden.

➡ Sanktionierung

Mitarbeiter, die sich nicht an die Regeln halten, müssen sanktioniert werden.

Von Industrie bis hin zur Immobilienwirtschaft gilt zudem der Grundsatz des Geldwäschegesetzes: „Kenne deinen Kunden“. Dieser Grundsatz besagt, dass verdächtige Transaktionen bei den Behörden gemeldet werden müssen. Aber nicht nur die gute Kenntnis dieses Gesetzes ist erforderlich, um Compliancenormen effektiv einzuhalten und durchzusetzen. Erst wenn ein Compliance-System in die Geschäftsprozesse implementiert ist, sind Unternehmen vor Bußgeldern durch die Aufsichtsbehörden geschützt.

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