15 min Zuletzt auktualisiert: 19.04.2023

Geldwäschegesetz 2020 – Geldwäscheprävention im Unternehmen

Seit 1994 ist die Anzahl der zur Anzeige gebrachten Fälle von Geldwäsche in Deutschland von 198 auf nunmehr knapp 10.000 Fälle gestiegen. Im gleichen Zeitraum stieg die Zahl der Verdachtsmeldungen an die zuständigen Behörden auf über 80.000 an. Die Dunkelziffer liegt vermutlich noch weitaus höher.

Der daraus resultierende volkswirtschaftliche Schaden umfasst schätzungsweise 100 Milliarden Euro, wie aus einer Studie der Universität Halle-Wittenberg hervorgeht. Vor dem Hintergrund, dass über 90% der gemeldeten Fälle schlussendlich zur Aufklärung führen, entstehen in Folge von fahrlässigem Umgang von Unternehmen und Mitarbeitern im Einzelnen neben wirtschaftlichen auch erhebliche Imageschäden für Unternehmen.

Hieraus wird ersichtlich, warum Geldwäscheprävention, vor allem für international agierende Unternehmen, ein Thema von großer Relevanz ist.

Aus diesem Grund werfen wir in diesem Beitrag einen Blick auf die Neuerungen, die sich durch die Novellierung des Geldwäschegesetzes zum 01.01.2020 ergeben haben:

  • Welche Neuerungen genau sind Teil des Geldwäschegesetzes 2020?
  • Welche Maßnahmen und Vorkehrungen sollten Unternehmen im Zuge der Geldwäscheprävention ergreifen?

Dazu schauen wir uns zunächst die Definition und das Ziel des Geldwäschegesetzes im Allgemeinen an, bevor wir einen Ausschnitt relevanter Änderungen des erneuerten Geldwäschegesetzes in Betracht ziehen.

Abschließend geben wir 3 Tipps für Unternehmen, um das Risiko der Straftat in Form von ungewollter Unterstützung von Geldwäsche zu minimieren.

Definition

Das Geldwäschegesetz (GwG) setzt den Vorgang der Geldwäsche als Straftatbestand fest, der durch die Behörden geahndet wird. Die ursprüngliche Grundlage dieses Beschlusses hat seine Wurzeln in der ersten Fassung dieses Beschlusses in 1992. Auf europäischer Ebene fand die letzte Änderung im Zuge der 5. Geldwäscherichtlinie statt, mit der erweiterte Anforderungen und Standards eingeführt wurden.

Das Geldwäschegesetz 2020 nimmt die Novellierungen der europäischen Fassung und setzt diese auf deutsches Recht um. Bevor die Änderungen und Inhalte des neuen Geldwäschegesetzes genauer beleuchtet werden, betrachten wir im Vorfeld zwei Fragen, die in diesem Zusammenhang aufkommen.

Was ist Geldwäsche?

Geldwäsche bezeichnet den Prozess des Einschleusens illegal erwirtschafteten Vermögens in den legalen Wirtschaftskreislauf. Das Ziel dieser Maßnahme ist eine Verschleierung der Ursprungsquelle von finanziellen Mitteln.

Wer sind Verpflichtete?

In § 2 GwG ist die Rede von sogenannten “Verpflichteten”. Bei der Definition von Verpflichteten handelt es sich um Institutionen, Unternehmen und Personengruppen, die zur Implementierung von Geldwäscheprävention verpflichtet sind.

Die durch das Geldwäschegesetz 2020 bedingten Änderungen umfassen nun ebenfalls folgende Verpflichtete:

  1. Unternehmen, die als Dienstleister für Kryptowährungen tätig sind, d.h. diese verwalten oder verwahren
  2. Kunstlagerhalter sowie Kunstvermittler
  3. Beratungsleistungen steuerlicher Angelegenheiten durch Vereine oder Rechtsanwälte
  4. Immobilienmakler (ab Netto-Kaltmiete von 10.000€) und Versteigerer

Eine vollständige Übersicht aller Verpflichteter nach dem Geldwäschegesetz ist dem Gesetzestext zu entnehmen.

Geldwäschegesetz 2020 – Änderungen im Überblick

Die Neuerungen der jüngsten Fassung des Geldwäschegesetzes 2020 umfassen einige Anpassungen und Änderungen, die es für eine korrekte sowie effiziente Geldwäscheprävention zu beachten gilt.

Nicht alle dieser Änderungen sind relevant für Unternehmen und Konzerne. Aus diesem Grund betrachten wir im Folgenden eine Auswahl der wichtigsten Eckpunkte des Geldwäschegesetzes und deren Implikationen für Unternehmen.

Konkret widmen wir uns den Anforderungen hinsichtlich des Transparenzregisters, des Risikomanagements und risikoangepasster Sorgfaltspflichten sowie der Bestellung eines Geldwäschebeauftragten.

Jeder dieser Punkte wird erläutert und ein Bezug zu unternehmensrelevanten Vorgängen hergestellt.

Transparenzregister

Das Transparenzregister ist eine Schutzmaßnahme, die verhindern soll, dass Eigentümer von Unternehmen verschleiert werden können, indem Strohmänner eingesetzt werden.

Unternehmen sind verpflichtet, dem Transparenzregister Angaben zu ihren wirtschaftlich Berechtigten zu melden. Wirtschaftlich Berechtigte sind laut Gesetz jegliche natürliche Personen, die mehr als 25% der Kapitalanteile hält, mehr als 25% der Stimmrechte kontrolliert oder die Kontrolle in vergleichbarer Weise ausübt, wie beispielsweise eine juristische Person.

Durch die Novellierung des Geldwäschegesetzes zum 01.01.2020 wird der Öffentlichkeit die Möglichkeit gewährt, Einsicht in das Transparenzregister zu erhalten. Dies ist jedoch erst im Anschluss an eine Online-Registrierung möglich, um somit einen Schutz vor missbräuchlicher Einsichtnahme zu gewährleisten.

Wirtschaftlich Berechtigte können beantragen, die Einsichtnahme einzuschränken oder gar völlig zu beschränken, wenn schutzwürdige Interessen der Berechtigten bestehen. Schutzwürdige Interessen umfassen etwa die Gefahr, Opfer eines Betrugs oder einer Geiselnahme zu werden. Darüber hinaus haben wirtschaftlich Berechtigte die Möglichkeit, Informationen über erfolgte Einsichtnahmen zu beantragen. Eng verknüpft mit dem Transparenzregister ist auch das sog. Know-Your-Customer Prinzip.

Risikomanagement

Das Risikomanagement bezieht sich auf von Unternehmen durchzuführende, individuelle Risikoanalysen sowie der Einsatz interner und externer Sicherungsmaßnahmen, die der Prävention von Geldwäsche dienen. Teil derartiger Sicherungsmaßnahmen für Unternehmen ist nicht zuletzt auch die Schulung von Mitarbeitern in Bezug auf Geldwäscheprävention.

Online-Schulungen zur Compliance

Im Rahmen der Anforderungen an das Risikomanagement ist ebenfalls eine Risikoanalyse zu erstellen, die eine Gefahr, als Unternehmen zu Zwecken der Geldwäsche missbraucht zu werden, untersucht werden muss.

Risiken müssen im individuellen Fall eingeschätzt und identifiziert werden, um im nächsten Schritt konkrete Lösungsansätze und Maßnahmen zur Minimierung bzw. Beseitigung der Risiken zu bestimmen.

Risikoangepasste Sorgfaltspflichten

Sorgfaltspflichten sind diejenigen Verpflichtungen, die Unternehmen im Umgang mit Kunden und Dienstleistern zu erfüllen haben, um eine etwaige Hilfeleistung zur Geldwäsche zu unterbinden.

Bei Sorgfaltspflichten wird generell zwischen allgemeinen, vereinfachten sowie verstärkten Sorgfaltspflichten unterschieden, die die nach dem Geldwäschegesetz Verpflichteten erfüllen müssen.

Zu den allgemeinen Sorgfaltspflichten etwa gehört die Identifizierung des Vertragspartners sowie der wirtschaftlich Berechtigten. Auch eine kontinuierliche Überwachung der Geschäftsbeziehungen fällt unter den Bereich allgemeiner Sorgfaltspflichten.

Vereinfachte Sorgfaltspflichten greifen, wenn im Hinblick auf Kunden, Transaktionen oder Dienstleistungen von einem geringen Risiko ausgegangen werden kann. Die Einschätzung eines Risikos als gering setzt eine vorheriger Risikobewertung bzw. Risikoanalyse voraus. Greift diese Voraussetzung, müssen dennoch die allgemeinen Sorgfaltspflichten erfüllt werden, können jedoch auf ein angemessenes Maß reduziert werden.

Im Gegensatz dazu kommen verstärkte Sorgfaltspflichten zum Tragen, wenn das Risiko der Geldwäsche ein höheres ist. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Transaktionen mit Partnern betroffen sind, die in Hochrisiko-Ländern, d.h. meist Drittländern, agieren oder ein Transaktionswert außergewöhnlich hoch erscheint. Treffen diese Vorbedingungen zu, müssen über die allgemeinen Sorgfaltspflichten hinaus weitere Maßnahmen ergriffen werden. Dazu gehört etwa das Einholen weiterer Informationen über den Vertragspartner oder die explizite Zustimmung der Unternehmensführung.

Bestellung eines Geldwäschebeauftragten

Eine weitere, unabdingliche Maßnahme zur Geldwäscheprävention in Unternehmen sowie der Pflicht, die Anforderungen durch das Geldwäschegesetz zu erfüllen, ist die Bestellung eines Geldwäschebeauftragten.

Für bestimmte Kapital- und Finanzunternehmen ist die Bestellung eines Geldwäschebeauftragten gesetzlich verpflichten. Für andere Adressaten, also Verpflichtete, des Geldwäschegesetzes kann die Bestellung durch die zuständige Aufsichtsbehörde im Bedarfsfall angeordnet werden.

Auch ohne gesetzliche Verpflichtung dient die Bestellung eines Geldwäschebeauftragten als weitere interne Sicherungsmaßnahme im Hinblick auf Geldwäscheprävention. Der Beauftragte wirkt als Ansprechpartner für geldwäscherechtliche Belange innerhalb und außerhalb des Unternehmens. Zu seinem Verantwortungsbereich gehört etwa die Einführung interner Prozesse und Arbeitsanweisungen zur Minimierung von Geldwäsche Risiken oder die Sensibilisierung der Mitarbeiter durch entsprechende Schulungen.

Darüber hinaus können über ihn Geldwäsche Verdachtsmeldungen an die zuständige Behörde berichtet werden.

Bußgelder und Sanktionen

Im Zuge der Novellierung des Geldwäschegesetzes 2020 wurde der Verschuldensmaßstab bei Verstoß von geldwäscherechtlichen Pflichten herabgesetzt.

Während bislang von “leichtfertigen” Verstößen die Rede war, reicht mittlerweile “fahrlässiges” Verhalten aus, um Bußgelder zu verhängen. Diese Änderung nimmt Unternehmen mehr in die Verantwortung, geldwäscherechtlichen Pflichten ordnungsgemäß nachzukommen.

Genau, wie herkömmliche Verstöße gegen das Gesetz, werden auch Verstöße gegen gesetzliche Pflichten als Ordnungswidrigkeiten behandelt und entsprechend mit Geldbußen geahndet. Der Bußgeldrahmen für den Verstoß geldwäscherechtlicher Pflichten hängt nach wie vor von der individuellen Schwere und Systemik der Verstöße ab.

Generell können Bußgelder eine Höhe von bis zu 5 Millionen Euro annehmen. Bei Kreditinstituten besteht gar die Möglichkeit, dass Aufsichtsbehörden das Bußgeld auf bis zu 10% des Vorjahresumsatz festsetzen.

Wichtig: In Anbetracht der Tatsache, dass für November 2020 umfassende Überprüfungen der deutschen Aufsichtsbehörden durch die Financial Action Task Force (FATF) angekündigt worden sind, ist auch mit stärkeren Kontrollen von Unternehmen durch deutsche Aufsichtsbehörden selbst zu rechnen.

3 Tipps zur Geldwäscheprävention in Unternehmen

1. Fragen stellen

Vor dem Beginn neuer Geschäftsbeziehungen empfiehlt es sich, Fragen zum künftigen Vertragspartner zu klären, etwa, aus welchem Land der Geschäftspartner kommt und welche Informationen über ihn, auch über das Transparenzregister hinaus, bekannt sind.

Meldet sich ein Kunde oder Dienstleister plötzlich und ohne jede Vorwarnung bei einem Unternehmen, kann auch der Gesprächspartner direkt “befragt” werden. Vage Antworten gelten hier als rote Flagge, die definitiv weiterer Investigation bedarf.

Auf diese Art und Weise können Unternehmen sicherstellen, dass es sich um einen legitimen Geschäftspartner handelt und etwaige Risiken der ungewollten Geldwäsche Förderung im Keim ersticken.

2. Aufklärung über Arten der Geldwäsche

Kriminelle entwickeln ständig neue Taktiken. Je mehr Unternehmen darüber wissen und ihren Teams mitteilen, desto wahrscheinlicher ist es, dass Versuche der Geldwäsche über Ihr Unternehmen aufgedeckt werden.

Es gibt viele Möglichkeiten, Geld zu waschen, darunter die Einzahlung illegaler Geldbeträge auf ein Konto, die Schichtung von Erlösen durch Überweisungen und die Umwandlung von Bargeld in Finanzinstrument. Auch vorausbezahlte Kreditkarten sind etwas, das typischerweise für diese Systeme verwendet wird.

Eine typischer Fall von Geldwäsche ist, dass eine Person eine hohe Anzahlung auf eine Bestellung leistet und diese später storniert. Dann erfolgt eine Rückerstattung in “sauberem” Geld. Dies lässt die Transaktion legal erscheinen. Online-Auktionsseiten können in Geldwäsche-Programme verwickelt sein. Sie sind ein idealer Ort, um Geld aus illegalen Einkünften zu waschen. Auch Unternehmen, die in der Regel über ein geringes Maß bürokratischer Prozesse und Dokumente verfügen, können zu Zwecken der Geldwäsche ausgenutzt werden. Dazu gehören etwa Kunstgalerien, Automatenfirmen, Restaurants und Autowaschanlagen.

3. Unternehmensinterne Anti-Geldwäsche-Richtlinien aufstellen

Jedes Unternehmen sollte eine formelle Politik zu seiner Anti-Geldwäsche-Strategie haben. Die Richtlinie kann Anweisungen zu bestimmten Maßnahmen enthalten, die zu ergreifen oder zu vermeiden sind. Zum Beispiel können Unternehmen Buchhaltungs- und Bargeldbearbeitungsverfahren in die Richtlinie aufnehmen. Unternehmen sollten auch festlegen, dass für bestimmte Transaktionsgrößen eine Richtlinie zum Verzicht auf Bargeld besteht.

Rahmenbedingungen wie diese sollten die Entscheidungsfindung über Geschäfte und Partnerschaften mit anderen lenken. Sie tragen auch dazu bei, das Verständnis von Mitarbeitern dafür, was ein Vorgang der Geldwäsche sein könnte, zu formen und zu schulen. Es betont auch die Ernsthaftigkeit dieser Systeme. Jedes Unternehmen muss verdächtige Aktivitäten den zuständigen Behörden melden.

Hinweis: Trotz sorgfältiger Prüfung können wir für die absolute Richtigkeit der Angaben keine Gewähr übernehmen.

Fazit

Im Zuge einer effektiven und umfangreichen Geldwäscheprävention in Unternehmen gibt es eine Vielzahl verschiedener Faktoren zu beachten.

Unternehmen, unabhängig davon, ob gesetzlich verpflichtet, sollten sich dessen bewusst sein und gezielte Maßnahmen ergreifen, um mögliche Folgeschäden der Geldwäsche zu unterbinden.

Darüber hinaus gilt: Jegliche Verdachtsfälle der Geldwäsche müssen den zuständigen Behörden gemeldet werden. Doch wann genau liegt ein Verdachtsfall vor? Dieser Beitrag hat bereits einen groben Überblick darüber gegeben, welche elementaren Maßnahmen und Prozesse für eine Übereinkunft mit dem Geldwäschegesetz 2020 von Nöten sind.

Im Einzelfall jedoch ist die Bewertung eines potentiellen Verdachts von Geldwäsche nur schwer zu bestimmen. Insbesondere dann, wenn Mitarbeitern in Unternehmen ein notwendiges Mindestmaß an Wissen und Verständnis für ein derart sensibles Thema wie Geldwäsche fehlt.

Die Online-Schulung von lawpilots zum Thema Prävention von Geldwäsche und Terrorismus-Finanzierung hilft, Mitarbeiter von Unternehmen für Verdachtsfälle zu sensibilisieren und vorzubereiten. Auf diesem Weg können Unternehmen eine effiziente Prävention von Geldwäsche für ein Gros der Belegschaft betreiben und somit die mögliche wirtschaftlichen und Image-bezogenen Folgeschäden minimieren.

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