8 min Zuletzt auktualisiert: 10.11.2023

Hitze bei der Arbeit: Wann gibt es hitzefrei für die Belegschaft?

Wenn die Temperaturen steigen, ist Hitze bei der Arbeit immer wieder ein Thema. Fehlen Klimaanlagen oder eine Lüftungsanlage, kann der Job auch außerhalb von Produktion und Fertigung schnell schweißtreibend werden. An heißen Sommertagen kann es dann sogar zu Gesundheitsbelastungen kommen. Das gilt besonders für vulnerable Beschäftigte wie ältere Personen, Schwangere oder Mitarbeitende mit Vorerkrankungen.

Als Unternehmen sind Sie im Rahmen Ihrer Fürsorgepflicht gefragt, wenn es im Sommer zu extremer Hitze kommt. Dazu sehen das Arbeitsschutzgesetz und die Arbeitsstättenverordnung entsprechende Pflichten für Arbeitgebende vor.

Warum kann Hitze zur Gesundheitsbelastung werden?

Das Umweltbundesamt sieht in hohen Lufttemperaturen ein enormes Schädigungspotenzial. Dieses betrifft nicht nur Menschen, sondern auch die Umwelt und kann insbesondere für bestimmte Personengruppen eine große Gefahr darstellen. In erster Linie ist eine Gesundheitsbelastung dabei durch Probleme des Herz-Kreislaufsystems gekennzeichnet, da bei Hitzeperioden regelmäßig das körpereigene Kühlsystem überlastet wird.

Zu den typischen Symptomen bei Hitzebelastung zählen beispielsweise:

  • Kopfschmerzen;
  • Erschöpfung;
  • Benommenheit;
  • Schwindel;
  • Schwäche;
  • Übelkeit bis hin zu Erbrechen und
  • Muskelschmerzen.

In der Regel kommt es bei Hitzebelastung zudem zu einer beschleunigten Herzfrequenz und einem erhöhten Puls. Sinkt der Blutdruck, kann auch das eine Auswirkung von hohen Luft- und Umgebungstemperaturen sein.

Was hilft gegen Hitze bei der Arbeit?

Hohe Lufttemperaturen bei der Arbeit lassen sich nicht vollständig verhindern. Allerdings gibt es zahlreiche Maßnahmen, die die Hitze reduzieren. Dort, wo Kühlung notwendig ist, lässt sich auch mit kleinen Tipps gegen Hitze bei der Arbeit der Arbeitstag erträglicher machen:

  • Lüften der Räume in den frühen Morgenstunden;
  • Verdunkelung bzw. Vermeidung von direkter Sonneneinstrahlung;
  • Ausschalten von unnötigen Wärmequellen;
  • Einsatz von Ventilatoren;
  • ausreichend trinken;
  • Dresscode entsprechend der Temperatur anpassen oder auch
  • Nutzung von alternativen Arbeitsplätzen.

Welche Maßnahmen zur Hitzebekämpfung zulässig sind und welche aufgrund der betrieblichen Erfordernisse nicht erlaubt sind, ergibt sich aus den Vorgaben des Betriebs, aber auch aus der Arbeitsstättenverordnung, die in allen Arbeitsumgebungen unabdingbar gilt.

Was schreibt das Gesetz bei Hitze vor?

Es werden bestimmte Pflichten und Handlungsanweisungen für die Arbeitgebenden bei Hitze vorgesehen. In Verbindung mit der Arbeitsstättenregel A3.5 umfasst dies auch die Pflicht, für eine gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur zu sorgen.

Dabei müssen Arbeitgebende beim Überschreiten einer Lufttemperatur von 30°C in Arbeits- und Sozialräumen aktiv werden und geeignete Maßnahmen ergreifen. Die Regel sieht dabei aber von expliziten Handlungspflichten ab. In der Praxis wird hier häufig der Betriebsrat hinzugezogen, um konkrete Maßnahmen zu finden.

Beim Überschreiten der Raumtemperatur von 35°C der Raum nicht mehr als Arbeitsraum geeignet ist. Handelt es sich um einen sogenannten Hitzearbeitsplatz, müssen die Arbeitgebenden Schutzmaßnahmen einsetzen.

Zwar wird Hitze bei der Arbeit im Arbeitsschutzgesetz nicht ausdrücklich aufgeführt. Allerdings ergibt sich aus § 4 ArbSchG die Verpflichtung der Arbeitgebenden, die Arbeit so zu gestalten, dass eine Gefahr für Leben und Gesundheit der Beschäftigten nach Möglichkeit vermieden wird.

Hitze bei der Arbeit: Welche Rechte haben Beschäftigte?

Grundsätzlich sind Beschäftigte und Führungskräfte gehalten, gemeinsam eine Lösung bei zu hoher Hitze am Arbeitsplatz zu finden. Die oben bereits genannten Empfehlungen helfen, die Raumtemperaturen zu reduzieren. Ebenfalls obliegt es Arbeitgebenden, drohende Gesundheitsstörungen durch Hitze frühzeitig zu erkennen und Gegenmaßnahmen zum Schutz der Belegschaft einzuleiten. Dabei hilft ein durchdachtes Lüftungskonzept nicht nur gegen Hitze bei der Arbeit. Auch im Rahmen des Infektionsschutzes und während der Corona-Pandemie ist Lüften eine der wichtigsten Maßnahmen, um einer Übertragung des Virus entgegenzuwirken. Welche Regeln zusätzlich gelten und was Unternehmen zudem beachten sollten, erfahren Sie in unserem Beitrag „Corona-Arbeitsschutzverordnung: Diese Regeln gelten jetzt für den Infektionsschutz im Unternehmen!“.

Damit es erst gar nicht zu Gefährdungen von Mitarbeitenden kommt und sich typische Gefahren am Arbeitsplatz nicht realisieren, empfehlen sich die E-Learnings von lawpilots „Sicherheitsunterweisung Arbeitsschutz“ sowie „Arbeitsschutz im Büro“ und „Sicher und produktiv im Homeoffice“. Sie sorgen dafür, dass Ihre Mitarbeitenden für die Anforderungen an jedem Arbeitsplatz gewappnet sind und die typischen Gefahren sowie Risiken frühzeitig identifizieren und umgehen.

Rechtlich hat die Belegschaft keinen durchsetzbaren Anspruch auf klimatisierte Räume. Ebenfalls ist es nicht erlaubt, die Arbeit aufgrund von großer Wärme einfach niederzulegen. Selbst dann, wenn die normierten Raumwerte überschritten werden, begründet dies nicht das Recht zur Arbeitsniederlegung. In der Regel wird die Arbeit dann in jene Räume verlegt, die kühlere Umgebungstemperaturen aufweisen. Hitzefrei gibt es nur dann, wenn Betriebsrat und Unternehmensführung gemeinsam ein entsprechendes Konzept entwickeln und per Betriebsvereinbarung abschließen.

Fazit

Hitze und hohe Temperaturen können ein Gesundheitsrisiko darstellen und reduzieren nachweislich die Produktivität der Belegschaft. Hier sind Arbeitgebende gefragt, um den geltenden Arbeitsschutz nicht nur im Unternehmen selbst, sondern auch beim Arbeiten im Homeoffice und im Rahmen von Remote Work sicherzustellen. Grundsätzlich gelten die Vorgaben für alle Mitarbeitenden und an allen Arbeitsplätzen. Durch unsere nachhaltigen Online-Schulungen haben Sie die Möglichkeit, das Bewusstsein für Gefahren zu erweitern und Ihre Belegschaft vor Gefahren und Risiken im Job zu schützen.

lawpilots ist erfahren in E-Learnings zu rechtlich-regulatorischen Themen und schult Ihre Mitarbeitenden nicht nur zum Thema Hitze und Arbeitsschutz, sondern auch in den Bereichen Datenschutz, Compliance und Informationssicherheit. Durch unsere Arbeitsschutz-Online-Schulungen stellen Sie sicher, dass Ihre Mitarbeitenden gefährdungsfrei und sicher ihrem Arbeitsalltag nachgehen und Sie als Unternehmen gleichzeitig die Anforderungen der DGUV- bzw. der Berufsgenossenschaften und gesetzlichen Unfallversicherungen erfüllen.

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