Das Lieferkettengesetz wurde im März 2021 vom Deutschen Bundestag verabschiedet und zielt darauf ab, im wirtschaftlichen Miteinander bestimmte Standards sicherzustellen. Dabei geht es insbesondere um die Wahrung der Menschenrechte. Im Vordergrund stehen die Arbeitsbedingungen in Unternehmen weltweit. Hier zeigen sich in vielen Branchen typische Gefahren, sodass es häufig zu Verletzungen der Menschenrechte kommt – so vor allem bei der Produktion von Mode und Textilien, in der Elektronikindustrie sowie in der Automobilbranche und in der Zulieferindustrie.
Dabei ist das Lieferkettengesetz bereits der zweite Anlauf, um auf nationaler Ebene die Wahrung von Menschenrechten und Umweltschutz bei unternehmerischen Aktivitäten zu gewährleisten. Bereits Ende 2016 war ein erster freiwilliger Plan verabschiedet worden, der auf die freiwillige Beteiligung von Unternehmen setzte. Die Beteiligung war allerdings erschreckend gering: Weniger als 20 % aller Unternehmen waren damals bereit, sich freiwillig für gerechtere Arbeitsbedingungen einzusetzen.
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