6 min Zuletzt auktualisiert: 10.09.2024

revDSG Schweiz: Expertenleitfaden für Unternehmen

Die Schweiz hat mit der Einführung des neuen Datenschutzgesetzes (revDSG) einen bedeutenden Schritt nach vorne gemacht. Dieses Gesetz, das ab dem 1. September 2023 in Kraft tritt, zielt darauf ab, die Personendaten der Schweizer BürgerInnen zu stärken. Doch was bedeutet das für in der Schweiz tätige Unternehmen?

Die Entstehung des revDSG

Seit der Einführung des ersten Bundesgesetzes für Datenschutz (DSG) im Jahr 1992 hat sich die digitale Landschaft dramatisch verändert. Mit der Verbreitung des Internets, Smartphones und Cloud-Diensten war es dringend notwendig, den bestehenden Datenschutzrahmen zu überdenken und zu überarbeiten. Das revDSG ist eine Antwort auf diese technologischen Entwicklungen und die damit verbundenen Herausforderungen.

Hauptmerkmale des revDSG

  • Geltungsbereich: Im Gegensatz zu seinem Vorgänger konzentriert sich das revDSG ausschließlich auf die Daten natürlicher Personen und lässt Daten juristischer Personen außer Acht.
  • Sensible Daten: Das Gesetz klassifiziert z.B. genetische und biometrische Daten jetzt als sensibel und erfordert einen höheren Schutz. Daten über verwaltungs- und strafrechtliche Verfolgungen oder Sanktionen, Daten über Maßnahmen der sozialen Hilfe zählen auch dazu.
  • Datenschutzprinzipien: „Datenschutz durch Design“ und „Datenschutz durch Voreinstellung“ wurden eingeführt, um zu betonen, dass Datenschutz ein inhärentes Merkmal von Produkten und Dienstleistungen sein sollte.
  • Pflicht zur Aufzeichnung: Unternehmen müssen ein Register ihrer Datenbearbeitungsaktivitäten führen. Einige kleine und mittlere Unternehmen (KMUs) könnten jedoch je nach Art ihrer Datenverarbeitung von dieser Pflicht befreit sein.
  • Benachrichtigung über Datenpannen: Unternehmen sind verpflichtet, den Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) umgehend über Datenpannen zu informieren.
  • Profiling: Das Gesetz erkennt das Konzept des Profilings an, das sich auf die automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten bezieht. 

Welcher Unterschied bleibt zwischen DSGVO und revDSG?

Im Schweizer Datenschutzrecht gibt es sowohl nach altem als auch nach neuem Recht kein Verbot mit Erlaubnisvorbehalt. Im Gegensatz zur DSGVO, die Datenverarbeitungen ohne Rechtsgrundlage verbietet, erlaubt das revDSG grundsätzlich Datenverarbeitungen, solange keine schützenswerten Daten verarbeitet werden, die betroffene Person nicht widersprochen hat und die Grundsätze von Transparenz, Zweckbindung, Verhältnismäßigkeit und Datensicherheit beachtet werden.

Auswirkungen auf Unternehmen

Das revDSG bringt eine Reihe von Verantwortlichkeiten für Unternehmen mit sich. Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Datenverarbeitungsaktivitäten mit den neuen Vorschriften übereinstimmen. Dies beinhaltet regelmäßige Audits, Aktualisierung von Datenschutzrichtlinien und Sicherstellung, dass Datenübertragungen in Drittländer den erforderlichen Standards entsprechen.

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Wie lawpilots und caralegal zusammenarbeiten

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Fazit

Die Einführung des revDSG markiert einen bedeutenden Meilenstein auf dem Weg der Schweiz zum Datenschutz. Es stellt strengere Vorschriften auf, bietet aber auch Klarheit und Orientierung für Unternehmen. Mit den E-Learnings von lawpilots können Sie sicherstellen, dass Ihr Unternehmen auf dem neuesten Stand ist und den neuen Anforderungen entspricht.

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