8 min Zuletzt auktualisiert: 19.04.2023

Arbeitsatmosphäre verbessern mit dem AGG

Wenn es im Unternehmen darum geht, konkrete Maßnahmen zu treffen, die die Arbeitsatmosphäre verbessern, steht Führungskräften eine große Bandbreite an Instrumenten zur Verfügung. Auch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz trägt dazu bei, dass sich die allgemeine Stimmung bessert. Es verhindert willkürliche Benachteiligungen und Ungleichbehandlungen und ist daher besonders für EntscheiderInnen im Unternehmen von Bedeutung.

Wer wird durch das AGG geschützt?

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (kurz: AGG) gilt seit 2006. Es zielt auf den Schutz vor Benachteiligungen am Arbeitsplatz ab und gilt verpflichtend für alle ArbeitgeberInnen. In den Schutzbereich des AGG fallen alle Beschäftigten. Das ergibt sich aus § 6 AGG.

Durch das AGG soll verhindert werden, dass ArbeitnehmerInnen aufgrund von bestimmten Merkmalen eine Benachteiligung erfahren. Dabei geht es vor allem um Merkmale wie:

  • Rasse
  • ethnische Herkunft
  • Geschlecht bzw. binäre Zuordnung
  • Religion bzw. Weltanschauung
  • Behinderung und Krankheit
  • Alter
  • sexuelle Identität

Der Begriff der ArbeitnehmerInnen ist weit zu fassen. Nach dem Wortlaut des Gesetzes zählen dazu ArbeitnehmerInnen, Auszubildende, BewerberInnen, ehemalige MitarbeiterInnen und auch FreelancerInnen und digitale NomadInnen. Dies gilt aber nur dann, wenn für sie eine arbeitnehmerähnliche Stellung angenommen werden kann.

Arbeitsatmosphäre verbessern und durch das AGG Diskriminierung verhindern

Diskriminierungen und andere Compliance-Verstöße sind nicht nur von rechtlicher Relevanz. Auch die Arbeitsatmosphäre leidet, wenn es in der Belegschaft keine Fairness gibt, sondern nur ein Klima aus Ungerechtigkeit herrscht. Das gilt sowohl bei Benachteiligungen durch Vorgesetzte als auch durch KollegInnen. Die Beachtung der AGG-Vorschriften und die Durchsetzung von Compliance-Regeln sorgen so nicht nur dafür, dass das Unternehmen durch regelkonformes Verhalten die gesetzlichen Vorgaben einhält. Die Verhinderung von Diskriminierung im Unternehmen trägt damit auch direkt dazu bei, dass sich das soziale Miteinander und die Arbeitsatmosphäre verbessern.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass nicht nur Vorgesetzte und EntscheiderInnen im Bereich Compliance ausreichend qualifiziert sind. Auch das Bewusstsein der MitarbeiterInnen muss aktiv geschult werden. Nur so können diese erkennen, wann die Compliance gefährdet ist und Gegenmaßnahmen einleiten.

Das Bewusstsein für die Anwendung des AGG und für den fairen Umgang miteinander kann mit der lawpilots Online-Schulung „AGG für Führungskräfte“ auf Management- und Entscheidungsebene geschult werden. Die Online-Schulung „AGG und Gleichbehandlung“ ist speziell für MitarbeiterInnen zugeschnitten, die nicht als Führungskräfte im Unternehmen fungieren. Das Zusammenspiel aus beiden Online-Schulungen hilft dabei, das Bewusstsein der eigenen Belegschaft über alle Hierarchieebenen hinweg zu stärken. Schulungen schützen Ihr Unternehmen zudem nachhaltig vor Rechtsbrüchen und Imageschäden.

Beachtung der Compliance ist Pflicht der ArbeitgeberInnen

Verletzungen gegen das Gebot der Gleichbehandlung gehen praktisch sowohl von MitarbeiterInnen als auch von Führungskräften aus. Allerdings können sich Führungskräfte nicht entschuldigen, indem sie bei Verstößen gegen das AGG symbolisch mit dem Finger auf die Belegschaft zeigen. Vielmehr stehen sie in der Verantwortung, die Einhaltung des AGG sicherzustellen. Besonderes Augenmerk liegt hierbei in der Durchführung von geeigneten Schulungen. Das ergibt sich explizit aus § 12 Abs. (1), (2) AGG.

Welche Rechtsfolgen drohen, wenn Führungskräfte gegen das AGG verstoßen?

Verstöße gegen das AGG haben im Unternehmen zahlreiche Auswirkungen. Sie sind nicht nur kontraproduktiv, wenn es darum geht, dass sich die Arbeitsatmosphäre verbessern soll. Sie haben zudem rechtliche Konsequenzen. Diese treffen gerade auch die Führungskräfte. Im schlechtesten Fall kann ArbeitgeberInnen sogar eine Schadensersatzpflicht treffen. Diese ist nicht nur bei eigenem Verschulden einschlägig. Eine Pflicht zum Schadensersatz kommt auch beim Verschulden der Geschäftsleitung und beim Verschulden von Führungskräften in Betracht. Dies ergibt sich aus § 31 BGB und aus § 278 BGB. Zu den ersatzfähigen Schäden gehören alle Vermögensschäden sowie alle immateriellen Schäden.

Neben der Pflicht zum Schadensersatz ergibt sich bei Verstößen gegen das AGG zudem ein Recht zur Leistungsverweigerung der ArbeitnehmerInnen. Ihnen steht das Recht zur Arbeitsverweigerung unter Lohnfortzahlung zu, wenn es z.B. um Fälle der sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz geht. Ebenfalls in Betracht kommt die Möglichkeit zur Beschwerde nach § 13 AGG. Diese richtet sich an die jeweils zuständige Stelle im Unternehmen. Das Beschwerdeverfahren ist oft relevant, wenn Vorgesetzte von den Missständen im Betrieb nichts mitbekommen, die Betroffenen aber einen Anspruch auf Aufklärung stellen.

Mobbing am Arbeitsplatz – auch hier gilt für Führungskräfte das AGG

Mobbing am Arbeitsplatz ist keine Seltenheit. Laut Statistik ist jeder Dritte davon im Arbeitsumfeld betroffen. Dabei betrifft es nicht nur ArbeitnehmerInnen, sondern auch Führungskräfte.

Das AGG zielt in seinem Schutzbereich auch auf das Thema ab. ArbeitgeberInnen sind dabei in der Verpflichtung, ihrer Fürsorgepflicht nachzukommen und die Betroffenen zu schützen. Das ergibt sich auch aus § 75 Abs. (2) BetrVG.

Im sozialen Miteinander wirkt sich Mobbing messbar negativ auf das Miteinander der Belegschaft aus. Führungskräfte, die die Arbeitsatmosphäre verbessern wollen, sind gut beraten, wenn sie dem Thema besondere Aufmerksamkeit zukommen lassen. Damit kommen sie auch den Pflichten nach, die das AGG für ArbeitgeberInnen vorsieht.

Tipps für Führungskräfte

Das AGG ist im Rahmen einer funktionierenden Compliance verpflichtend. Führungskräfte müssen MitarbeiterInnen darüber informieren und schulen. Mit der Einhaltung der Grundsätze aus dem AGG schaffen Sie so auch ein Arbeitsumfeld, das sich positiv auf die Motivation und Leistung der Belegschaft auswirkt.

lawpilots ist Marktführer in E-Learnings zu rechtlich-regulatorischen Themen und schult Ihre MitarbeiterInnen nicht nur zum Thema AGG, sondern auch in anderen Bereichen. Durch unsere Online-Schulungen stellen Sie sicher, dass Ihre MitarbeiterInnen Ihr Unternehmen aktiv vor Strafen und Imageschäden schützen. Gleichzeitig tragen Sie nachhaltig dazu bei, dass sich Miteinander und Arbeitsatmosphäre verbessern.

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