7 min Zuletzt auktualisiert: 10.11.2023

Lärm am Arbeitsplatz: Wenn es im Büro zu laut ist

Nicht nur an Arbeitsplätzen in der Produktion und Fertigung, sondern auch im Büro kann es für Mitarbeitende schnell zu laut werden. Lärm am Arbeitsplatz sorgt nicht nur für Stress, sondern macht auch krank. Eine Dauerbelastung kann Untersuchungen zufolge nachweislich zu dauerhaften körperlichen Schäden führen. Wenig erstaunlich also, dass der gesetzliche Arbeitsschutz einen funktionierenden Schutz gegen Lärm im Büro fordert.

Im Arbeitsalltag erweisen sich gerade Großraumbüros als kritische Bereiche mit hohem Lärmpegel. ArbeitgeberInnen können die Grenzwerte für den Lärm am Arbeitsplatz der Arbeitsstättenverordnung entnehmen. Diese sieht daneben auch konkrete Maßnahmen zur Lärmbekämpfung vor.

Warum ist Lärm am Arbeitsplatz so gefährlich?

Lärm ist nach Definition des Bundesministeriums für Umwelt und Naturschutz (kurz: BMUV) jedes unerwünschte laute Geräusch. Je stärker das Geräusch ist, desto unangenehmer wird der Lärm von Menschen empfunden. Grundsätzlich wirkt sich Lärm immer auf das Wohlbefinden aus. Dies hat besonders im Arbeitsumfeld weitreichende Folgen. Starker oder dauerhafter Lärm ist demnach geeignet, Menschen krankzumachen oder die persönliche Leistungsfähigkeit messbar negativ zu beeinflussen.

Zu den Gefahren für Gesundheit und Sicherheit durch Lärm zählen beispielsweise:

  • psychische Wirkungen wie innere Anspannung, erhöhte Reizbarkeit, Aggressivität, Konzentrationsschwierigkeiten, Nervosität;
  • Leistungsminderungen wie verminderte Konzentrationsfähigkeit, Verlangsamung von Denk- und Entscheidungsprozessen, reduzierte Geschicklich- bzw. Fingerfertigkeit;
  • verminderte Sprachverständigung und Rückgang der verbalen Mitteilungsfähigkeit;
  • vegetative Reaktionen wie Stress, hoher Blutdruck, Störungen im Magen-Darm-Bereich, verzögerte Signalverarbeitungen;
  • gehörschädigende Auswirkungen wie Hörverlust bzw. Lärmschwerhörigkeit, Tinnitus, Trommelfellriss, Knalltrauma;
  • nachlassende Wahrnehmung von Warn- und Alarmsignalen bzw. -geräuschen.

Die durch Lärm verursachte Schwerhörigkeit gilt zudem als die Berufskrankheit, die am häufigsten anerkannt wird. Der Gesetzgeber hat hier das Schutzbedürfnis von Beschäftigten erkannt und entsprechende Schutzvorschriften erlassen. Dazu zählen:

  • die Lärm- und Vibrationsschutz-Arbeitsschutzverordnung (kurz: LärmVibrationsArbSchV),
  • die Arbeitsstättenverordnung und
  • das Arbeitsschutzgesetz (kurz: ArbSchG).

Grundsätzlich gelten nicht nur beim Lärm hohe gesetzliche Anforderungen zum Schutz von Beschäftigten. Unternehmen sind im Rahmen der Compliance zwingend an die Vorgaben zum Arbeitsschutz gebunden. Welche es dabei zu beachten gilt und welche Sicherheitsunterweisungen dafür sorgen, dass Ihre Belegschaft weiß, wie sich Verletzungen und Gefahren am Arbeitsplatz sowie im Arbeitsumfeld vermeiden lassen, lernen Mitarbeitende aller Hierarchieebenen in unserer Online-Schulung „Sicherheitsunterweisung Arbeitsschutz“.

Welche Lärmgefahren drohen bei der Büroarbeit?

Häufig wird angenommen, dass Lärmgefahren nur im Bereich der Produktion drohen. Dabei sind die Anforderungen an den Lärmschutz im Betrieb auch für Büroarbeitsplätze einschlägig. Hier gilt ebenso die Arbeitsstättenverordnung wie in der Fertigung, in der Logistik oder auf dem Bau. Auch im Büro sind Unternehmen daher angehalten, beim Arbeitsschutz vorbeugende Maßnahmen zur Lärmvermeidung zu ergreifen und die Belegschaft umfassend vor Belastungen durch Geräusche zu schützen.

Während sich Lärm auf anderen Arbeitsplätzen regelmäßig durch Lautstärke manifestiert, ist Lärm im Büro oft durch eine andauernde Geräuschkulisse gekennzeichnet. Dazu zählen zum Beispiel die Benutzung von Tastaturen, aber auch häufige und lange Telefonate innerhalb der Kollegschaft oder Besprechungen am Schreibtisch nebenan. Zum Lärm- und damit Arbeitsschutz im Büro gehört daher unbedingt ein Konzept, wie sich auch jener Lärm vermeiden lässt, der unterhalb den gesetzlichen Grenzwerten liegt, für die Mitarbeitenden aber dennoch eine Geräusch- und Lärmbelastung darstellt.

Mit welchen Maßnahmen lässt sich Lärm im Büro vermeiden?

Schon einfache Maßnahmen sorgen in einem Lärmkonzept dafür, dass die Lärmbelastung im Büro messbar reduziert wird. Dazu gehört zum Beispiel die Auslagerung von Druckern und Kopiergeräten in einen separaten Raum oder die Einrichtung eines Besprechungsraums, sodass Meetings nicht am Schreibtisch stattfinden, sondern in einem dafür vorgesehenen Bereich. Ebenfalls als Sofortmaßnahme hilft die Anschaffung geräuscharmer Hardware wie beispielsweise geräuscharmer Tastaturen oder der Einbau schallisolierender Elemente wie schalldämpfende Unterlagen und Teppichböden, Pflanzen bzw. begrünte Wände und die Ausstattung der Mitarbeitenden mit Headsets.

Damit es erst gar nicht zur Lärmbelästigung kommt und zur Umgehung weiterer typischer Gefahren im Büro und im Homeoffice empfehlen sich die E-Learnings von lawpilots „Arbeitsschutz im Büro“ und „Sicher und produktiv im Homeoffice“. Sie sorgen dafür, dass Ihre Mitarbeitenden für die Anforderungen der Arbeitswelt sowohl im Betrieb als auch daheim gewappnet sind und Gefahren sowie Risiken frühzeitig identifizieren und umgehen.

Fazit

Lärm im Büro schadet der Gesundheit und kann schon durch einfache Maßnahmen reduziert oder bestenfalls ganz vermieden werden. Hier sind Arbeitgebende gefragt, denn: Grundsätzlich obliegt es dem Unternehmen, den gesetzlichen Arbeitsschutz für die Beschäftigten vollumfänglich zu gewährleisten. Dies ist unabhängig vom individuellen Arbeitsplatz und gilt uneingeschränkt für alle Mitarbeitenden. Durch entsprechende Schulungen können Unternehmen zusätzlich das Bewusstsein der Belegschaft für typische Gefahren erweitern und so den Schutz vor Gefahren und Risiken stärken.

lawpilots ist erfahren mit E-Learnings zu rechtlich-regulatorischen Themen und schult Ihre Mitarbeitenden nicht nur zum Thema Lärm, sondern auch in den Bereichen Datenschutz, Informationssicherheit und Compliance. Durch unsere Online-Schulungen im Bereich Arbeitsschutz stellen Sie sicher, dass Ihre Belegschaft an allen Arbeitsplätzen vor gesundheitlichen Risiken geschützt sind und Sie als ArbeitgeberIn gleichzeitig die Anforderungen der DGUV- bzw. der Berufsgenossenschaften und gesetzlichen Unfallversicherungen erfüllen.

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