Zu Beginn des Jahres überraschte die Messenger-App WhatsApp ihre mehr als zwei Milliarden Nutzer mit dem Hinweis auf neue Datenschutzrichtlinien, die, um den Dienst weiter nutzen zu können bis zum 8. Februar 2021 akzeptiert werden müssten.
Aufgrund der weltweit entstandenen Kritik bezüglich des Ultimatums verlängerte WhatsApp die Frist bis Ende Mai 2021. Denn der beliebte Messenger zum Versenden von Nachrichten und Informationen hat Zugriff auf Milliarden Kontaktdaten, Telefonnummern und Standorte. Genug Gründe, um die Sicherheit der eigenen Privatsphäre beim Verwenden des Dienstes zu hinterfragen.
Viele Nutzer und Nutzerinnen bekamen Anfang 2021 Warnhinweise angezeigt, dass sie die neuen Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinien absegnen sollten. Diesbezüglich gab es viele Vermutungen, dass der Messengerdienst zukünftig noch mehr Nutzerdaten an den Mutterkonzern Facebook übertragen möchte, um diese für Werbezwecke zu nutzen. Schuld daran sind vor allem die unübersichtlich gestalteten Richtlinien des Unternehmens.
Laut der veröffentlichten Kurzzusammenfassung reguliert die Neufassung der Bestimmungen den Informationsaustausch zwischen WhatsApp und Facebook.
An den Gerüchten rund um die vermehrte Datennutzung zwischen WhatsApp und Facebook ist aber trotzdem etwas dran. Seitdem Facebook 2014 WhatsApp übernommen hat, nähern sich die beiden Dienste kontinuierlich an. Allerdings beinhalten die neuen Bestimmungen wenig Folgen für Nutzer aus europäischen Ländern, weil jene durch die DSGVO geschützt werden. So dürfen die Daten europäischer Nutzer nicht dazu verwendet werden, Anzeigen zu personalisieren oder anderweitige Facebook-Produkte zu optimieren. Außerhalb der EU hingegen möchte WhatsApp seine Nutzerdaten vermehrt zu Marketingzwecken einsetzen und sogar mit Drittunternehmen teilen.
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) sieht dennoch eine Gefahr in den erweiterten Befugnissen zur Datenverarbeitung und erließ eine Anordnung, die die Weiterverarbeitung der WhatsApp-Nutzerdaten durch Facebook verbietet.
„Die Anordnung soll die Rechte und Freiheiten der vielen Millionen Nutzerinnen und Nutzer sichern, die deutschlandweit ihre Zustimmung zu den Nutzungsbedingungen geben“Johannes Caspar (HmbBfDI)
Grundsätzlich übertragen schon lange alle Nutzer automatisch die Rechte der im Chat verschickten Texte, Bilder und Videos an WhatsApp. Sie gewähren laut der WhatsApp AGBs „eine weltweite, nicht-exklusive, gebührenfreie, unterlizenzierbare und übertragbare Lizenz zur Nutzung, Reproduktion, Verbreitung, Erstellung abgeleiteter Werke, Darstellung und Aufführung der Informationen“. Laut WhatsApp sei diese Regelung nötig, um den Messenger zu betreiben. Zusätzlich können die Inhalte auch an andere Unternehmen weitergegeben werden.
Und der bisher vorhandene Hinweis, dass WhatsApp Nachrichten nicht für andere sichtbar auf Facebook geteilt werden, fällt in den neuen Bestimmungen weg.
Auch wenn die 30-Tage-Ausstiegschance im September 2016 nicht genutzt wurde, ermöglicht die DSGVO allen europäischen Nutzern, dass sie über ihre eigenen Daten bestimmen dürfen.
Hier wird es jedoch etwas kompliziert. WhatsApp verlangt in diesem Zusammenhang eine exakte Beschreibung der Datenverarbeitung, der widersprochen werden soll. Zudem möchte das Unternehmen genau wissen, auf welche Rechte und Freiheiten sich die Beeinträchtigung bezieht. Bei einer Prüfung des Widerspruchs besteht die Gefahr, dass WhatsApp ihn auf Grund von unzureichender Begründung ablehnt.
Die Einstellungen für den Datenschutz in Gruppen lassen sich leicht ändern. Unter Einstellungen > Account > Datenschutz > Gruppen kann darüber entschieden werden durch wen man einer Gruppe hinzugefügt werden kann: Von jedem, nur den eigenen Kontakten oder benutzerdefinierten Gruppe.
WhatsApp hat einen großen Vorteil gegenüber anderen Messengerdiensten mit teilweise besserer Verschlüsselung. Die App verfügt über die größten Nutzerzahlen. Weshalb es auch nahe liegt, dass einige Unternehmen ihren Mitarbeitern erlauben, über die App miteinander, oder mit Kunden Nachrichten auszutauschen. Andere hingegen sehen die Installation von WhatsApp auf dem Firmenhandy eher kritisch.
Die größte Schwachstelle liegt hierbei bei der Einwilligung. Der Benutzer des Smartphones muss angeben, dass er auch autorisiert sei, die Kontakte aus seinem Mobilfunk-Adressbuch dem Facebook-Konzern zur Verfügung zu stellen. So werden auch die Daten von Personen, die den Messenger nicht nutzen, weitergegeben. Das ist für viele Unternehmen der ausschlaggebende Punkt, weshalb es seinen Beschäftigten die Installation der App auf dem Firmenhandy untersagt.
Die Nutzung von WhatsApp im beruflichen Kontext ist aus vielen Gründen riskant. Vor allem, weil Unternehmen im Sinne der DSGVO einer erweiterten Informations-und Dokumentationspflicht unterstehen und stets nachweisen können müssen, über welchen Weg und an wen sie Daten übermittelt haben.
Insbesondere der Schutz von personenbezogenen Daten ist klar geregelt und kann bei Verstößen zu hohen Bußgeldern führen. Es ist deshalb von hoher Bedeutung, dass alle Mitarbeitenden eines Unternehmens sich darüber im Klaren sind, welche Daten sie nach Außen weitergeben dürfen und worauf sie im Sinne der DSGVO achten müssen. Unsere Online-Schulungen im Bereich Datenschutz knüpfen genau hier an, verringern die Unsicherheit aller Beteiligten und schützen Ihr Unternehmen in Bezug auf den sicheren Umgang mit sensiblen Daten.
Eine wesentliche Änderung in den neuen Bestimmungen bezieht sich auf die Kommunikation zwischen Kunden und Unternehmen. So heißt es „Wir sind stets bestrebt, den, Unternehmen und anderen Organisationen noch bessere Möglichkeiten bereitzustellen, über unsere Dienste miteinander zu kommunizieren, beispielsweise über Informationen zu Bestellungen, Transaktionen und Terminen, Liefer- und Versandbenachrichtigungen, Aktualisierungen von Produkten und Dienstleistungen und Marketing“.
WhatsApp möchte seinen Nutzern mit einer neuen Funktion ermöglichen mit mehr Unternehmen zu kommunizieren. Beispielsweise um Fragen zu stellen, Informationen einzuholen oder einzukaufen. Für Unternehmen wird es dadurch attraktiver WhatsApp in ihren Kundenservice einzubinden.
Angestellte könnten die neuen Funktionen unter einer Bedingung nutzen: Auf dem Firmenhandy dürfen nur Telefonnummern gespeichert werden, deren Besitzer eindeutig einer Kommunikation über WhatsApp eingewilligt haben. Am einfachsten ist es deshalb WhatsApp zur internen Kommunikation in einzelnen Teams einzusetzen, und nicht für den Austausch zwischen Kunden und Unternehmen.
Seit dem 15. Mai 2021 gelten die neuen Bestimmungen bei WhatsApp. Anders als lange kommuniziert soll es für Nutzer und Nutzerinnen, die in ihren Einstellungen nicht zugestimmt haben, keine Nachteile geben. Sie werden zwar regelmäßig in ihrem Account an das Update erinnert, eine Einschränkung der Funktionen soll es aber vorerst nicht geben.
Die verlängerte Frist zur Unterzeichnung der Nutzungsbedingungen war ein Zeichen für die Ängste des Facebook-Konzerns. Nachdem sogar Elon Musk und Edward Snowden sich öffentlich für andere Messenger-Alternativen aussprachen, stagnierte das Wachstum der App: So ist WhatsApp beispielsweise im Google-Play-Store in den ersten Januarwochen 2021 von Platz 12 der beliebtesten Gratis-Apps auf Platz 45 gefallen. Während Konkurrenten wie Threema und Signal, bei denen vor allem die Verschlüsselung besser sein soll, große Zuwächse verzeichneten.
Auch wenn europäische Nutzer sich des Schutzes der DSGVO gewiss sein können, so ist es ebenso deutlich, dass Facebook und alle damit verbundenen Unternehmen nichts unversucht lassen werden, weiterhin so viele Nutzerdaten wie möglich zu sammeln, um diese für ihre Zwecke auszulesen. Deshalb gilt es sowohl im beruflichen als auch im privaten Kontext wachsam zu bleiben und sich neue Nutzungsbedingungen im Zweifel selbst durchzulesen.
Inhaltsangabe
Quellen: