Immer wieder schreiben HinweisgeberInnen Schlagzeilen und sorgen für Whistleblowing Skandale unterschiedlichen Ausmaßes. Das Thema Whistleblowing ist somit nicht nur aus juristischer Sicht von Interesse, sondern bietet auch für gesellschaftliche Diskussionen Anlass. In den meisten Fällen sind die Enthüllungen von großer Brisanz und sorgen nicht selten für tiefgreifende Veränderungen in den betroffenen Unternehmen oder Organisationen.
Chelsea Manning war unter ihrem Geburtsnamen Bradley Manning als IT-Spezialistin und als Angehörige der US-Streitkräfte im Rahmen des Irakkriegs in der Nähe von Bagdad stationiert. Durch ihre Tätigkeit hatte sie Zugriff auf geheime Informationen. Der von ihr als sinnlos empfundene Krieg der USA veranlasste Manning zu Recherchen, die über ihre Tätigkeit als nachrichtendienstliche Analytikerin hinausgingen.
In Folge kam es zur Veröffentlichung von Dokumenten und Videos über die Plattform WikiLeaks. Diese als „Enthüllungsplattform“ bekannte Webseite wurde bereits 2006 von Julian Assange gegründet und dient HinweisgeberInnen weltweit zur anonymen Veröffentlichung von brisanten Dokumenten.
Chelsea Manning veröffentlichte rund 500.000 Dokumente unterschiedlichster Art. 2012 kam es zur Anklage in 22 Anklagepunkten vor einem Militärgericht. Zu den juristischen Vorwürfen gehörten unter anderem die Vorwürfe der „Kollaboration mit dem Feind“, Befehls- bzw. Regelverweigerung sowie Geheimnisverrat und unerlaubte Übertragung geheimer Informationen.
Das Verfahren ging als einer der größten Whistleblowing Skandale in die Geschichte ein. Dies lag nicht zuletzt daran, dass sich der gesamte Prozess über einen Zeitraum von fast 1,5 Jahren hinzog. Dazu kamen vereinzelte Forderungen nach der Todesstrafe. Ebenfalls im Fokus der Öffentlichkeit standen die Rahmenbedingungen des Prozesses und der Haft der Whistleblowerin. Erst nach einer Begnadigung durch Barack Obama konnte Chelsea Manning am 17. Mai 2017 vorzeitig aus der Haft entlassen werden.
Ebenfalls als einer der größten Whistleblowing Skandale gilt der Fall von Edward Snowden. Er ist als ehemaliger CIA-Techniker dafür verantwortlich, umfangreiche Einblicke in die Geheimdienstarbeit von CIA und NSA an die Öffentlichkeit gebracht zu haben. Als externer IT-Mitarbeiter hatte er bei einer Beratungsfirma, die dem Geheimdienst NSA zuarbeitete, Zugriff auf geheime Dokumente der US-Regierung. Dazu zählten auch Dokumente, die die weltweite unzulässige Überwachung der Internetkommunikation belegten.
Edward Snowden hat insgesamt rund 1,7 Millionen Daten kopiert und aus dem Sicherheitsbereich herausgebracht. Im Juni 2013 wurden die zum Teil höchst brisanten Informationen über den Journalisten Glenn Greenwald in der britischen Zeitung „The Guardian“ und in der „Washington Post“ veröffentlicht. Antrieb für die Enthüllungen war laut Snowden die Erkenntnis, dass die US-Regierung durch ihre Überwachungspraktiken grundlegende Freiheiten weltweit zerstöre.
Das FBI hat im Juni 2014 Anzeige gegen Edward Snowden erstattet. Zu den juristischen Vorwürfen zählt der Vorwurf des Diebstahls von Regierungseigentum, die widerrechtliche Weitergabe von Verschlusssachen und Spionage. Um einer Verurteilung und nachfolgenden Strafe zu entgehen, hatte sich Edward Snowden bereits kurz vor der Veröffentlichung der Dokumente nach Hongkong abgesetzt. Auf bisher ungeklärte Weise gelang ihm von hier die Weiterreise nach Moskau, wo Snowden aktuell immer noch lebt. Asylanträge in zahlreichen Ländern wurden – mit Ausnahme von Russland – nicht genehmigt und der Fall ist juristisch immer noch nicht abgeschlossen.
Die Auseinandersetzung mit den Methoden der US-Regierung zur Überwachung hatte trotz der zum Teil erbitterten Konflikte um den Aufenthalt von Edward Snowden Erfolg. Im September 2020 wurde das telefonische Überwachungsprogramm des NSA durch ein Gericht im kalifornischen Pasadena für illegal und möglicherweise verfassungswidrig erklärt. Auf den Fall Snowden hatte das Urteil aber keinen Einfluss.
Entgegen der häufig verbreiteten Ansicht sind Whistleblowing Skandale keine neue Entwicklung. Schon vor der Digitalisierung gab es Whistleblowing Skandale, doch nicht immer fanden diese obendrein auch mediale Beachtung.
Zu den älteren Skandalen gehört ohne Zweifel der Fall von Margrit Herbst. Sie war als Veterinärmedizinerin für die Aufdeckung des BSE-Skandals 1994 verantwortlich. Im Rahmen ihrer Tätigkeit als Fleischhygieneärztin im Kreis Segeberg hatte sie bei der Untersuchung von Schlachtrindern mehrere Verdachtsfälle festgestellt. Die Beanstandungen, die sie an ihre Vorgesetzten weitergab, wurden ignoriert. Kranke Tiere gelangten so in die Schlachtung und anschließend in den Handel. Margrit Herbst gab dazu im November 1994 ein Interview, in dem sie das fehlerhafte Verhalten der zuständigen Behörde öffentlich machte.
Das Whistleblowing blieb nicht ohne Folgen: Schon im Dezember 1994 wurde Herbst fristlos gekündigt mit der Begründung, dass sie mit dem Interview gegen die Verschwiegenheitspflicht und gegen die Treuepflicht gegenüber dem Arbeitgeber verstoßen habe. Ein Verfahren gegen die Kündigung blieb in allen Instanzen ohne Erfolg. Obwohl im Rahmen eines Gerichtsverfahrens eine Wiedereinstellung thematisiert wurde, unterblieb diese in Folge. Auch eine Entschädigungszahlung wurde zuletzt 2016 abgelehnt.
Whistleblowing Skandale haben eins gemeinsam: Sie decken Missstände auf und liefern Hinweise auf Fehlverhalten oder sogar Gesetzesübertretungen. Die Einhaltung von Regeln fällt rechtlich in den Bereich der Compliance. Hier können Unternehmen und Organisationen viel dafür tun, dass es erst gar nicht zum „Skandal“ durch HinweisgeberInnen kommt. Ein erster Schritt ist dabei die Einhaltung von Vorgaben und Regeln.
Damit Ihr Unternehmen vollständig compliant agiert, sollten Sie die Belegschaft fortlaufend schulen und das Bewusstsein für die notwendige Compliance erweitern. Mit der lawpilots Online-Schulung Grundlagen der Compliance sorgen Sie für Basiswissen zum Thema, das sich beispielsweise durch die Online-Schulungen Korruptionsprävention oder Umgang mit Interessenkonflikten weiter vertiefen lässt.
Grundsätzlich sind Hinweise auf unrechtmäßiges Verhalten für Unternehmen von großem Wert und sollten daher unterstützt werden. Sie schützen das Unternehmen nicht nur vor Bußgeldern und Sanktionen, sondern auch vor Imageverlust. Ebenfalls sorgen HinweisgeberInnen dafür, dass die Attraktivität eines Unternehmens gegenüber externen GeschäftspartnerInnen steigt: Wer möchte schon gerne mit einem Unternehmen zusammenarbeiten, das Compliance Regeln missachtet?
Immer wieder kommt es dazu, dass Whistleblower arbeitsrechtlichen Sanktionen ausgesetzt sind. Das zeigt nicht nur der Fall um Margrit Herbst, sondern ebenso zahlreiche andere Fälle aus der Praxis. Die Gesetzgebung hat hier Handlungsbedarf erkannt und durch die EU-Whistleblower-Richtlinie auch auf europäischer Ebene für einen Schutz von HinweisgeberInnen gesorgt. Dazu gehört unter anderem die Einführung eines Hinweisgebersystems in Unternehmen ab einer bestimmten Größe. Für EntscheiderInnen und Compliance Beauftragte ist das Thema Whistleblowing von übergeordneter Relevanz.
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