Der Einmarsch der russischen Armee in die Ukraine hat die ganze Welt völlig unvorbereitet getroffen. Wohl kaum jemand konnte sich vor dem 24. Februar 2022 vorstellen, dass die seit Jahren schwelenden Konflikte zwischen den beiden Ländern tatsächlich zu einem Krieg in der Ukraine führen würden. Zwar war schon seit dem Sommer 2021 ein Aufmarsch russischer Truppen festzustellen. Dennoch kam die Invasion der Ukraine für die Weltgemeinschaft überraschend.
Der Beginn für den Krieg in der Ukraine wurde durch den Einmarsch russischer Truppen am 24. Februar 2022 markiert. Als unmittelbare Folge verhängte die G7, also der Zusammenschluss der wichtigsten Industrienationen der westlichen Welt, umfangreiche Wirtschafts- und Finanzsanktionen. Zu den G7-Ländern zählen Deutschland, Frankreich, Italien, Japan, Kanada, das Vereinigte Königreich und die Vereinigten Staaten von Amerika. Zu den Sanktionen gehören unterschiedliche Maßnahmen:
Die Sanktionen für den Krieg in der Ukraine sollen dazu führen, dass die russische Staatsführung die militärische Auseinandersetzung beendet. Dabei gelten die Exportkontrolle, die Maßnahmen des Zolls und auch alle weiteren Sanktionen grundsätzlich für alle Wirtschaftsakteure. Unternehmen, die bisher Geschäftsbeziehungen mit Russland unterhalten haben, müssen nun ihre Compliance entsprechend den neuen rechtlichen Vorgaben ausrichten.
Im Rahmen der Compliance ist die Exportkontrolle nicht nur durch den Krieg in der Ukraine von großer Bedeutung. In der Vergangenheit kam es schon öfter zu Beschränkungen des freien Außenwirtschaftsverkehrs, die zum Teil auch bis heute andauern. So ist beispielsweise für Nordkorea ein Exportverbot für Luxusgüter einschlägig; für China gilt beispielsweise ein Exportverbot für Rüstungsgüter. Unternehmen sind gehalten, Exportbeschränkungen zwingend einzuhalten.
Dazu ist es notwendig, dass das Compliance-Bewusstsein innerhalb der Belegschaft entsprechend geschult ist. lawpilots bietet zu diesem die Online-Schulung „Exportkontrolle und Umgang mit Embargos“ an. Hier lernen Ihre MitarbeiterInnen die Grundsätze rechtskonformen Handelns im Arbeitsalltag und den Umgang mit unterschiedlichen Exportbestimmungen im wirtschaftlichen Miteinander. Auf diese Weise sorgen Sie aktiv dafür, dass auch in Anbetracht der aktuellen politischen Situation das regelkonforme Verhalten Ihrer MitarbeiterInnen ganz selbstverständlich zum Arbeitsalltag gehört.
Im Konflikt zwischen der Ukraine und Russland laufen die Friedensverhandlungen. Jedoch gab es bis jetzt noch kein Ergebnis, das zu einem Ende der militärischen Auseinandersetzungen führte. Ob und wann dies der Fall ist, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorhersagen. Ein Kriegsende ist aber das erklärte Ziel der Weltgemeinschaft und wird einstimmig von allen Staaten der Welt dringend erwartet.
Die Sanktionen und Handelsembargos werden aber mit einem Ende des Kriegs in der Ukraine nicht automatisch auch beendet. Hier wird sich die geopolitische Lage erst stabilisieren müssen, um Exportkontrollen und Handelsverbote wieder außer Kraft zu setzen. Für Unternehmen bedeutet das: Auch nach einem möglichen Kriegsende wird es vorerst keine Rückkehr zur alten Compliance geben.
Um MitarbeiterInnen stets auf dem Laufenden zu halten, sollten Sie mit der Belegschaft über die erforderliche Compliance in den Dialog treten. Die Unsicherheit, die auf Führungskräfte und Entscheider aktuell einwirkt, ist auch auf Seiten der MitarbeiterInnen existent. So entstehen schnell Unklarheiten, welcher Code of Conduct angezeigt ist. Mit lawpilots haben Sie die Möglichkeit, sich eine individuell auf Ihr Unternehmen zugeschnittene Online-Schulung entwerfen zu lassen, um die Umsetzung des Code of Conducts im Unternehmen innerhalb der Belegschaft zu fördern.
Trotz aller Einigkeit könnten Unternehmen versuchen, an den Sanktionen vorbei weiterhin Geschäfte in und mit Russland zu machen. Dies gilt als Verstoß gegen die rechtlichen Vorgaben. Allerdings muss beachtet werden, dass es aktuell kein Totalembargo gibt. Nach Auskunft des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (kurz: BMWi) sind damit Geschäftsbeziehungen weiterhin erlaubt, die nicht explizit verboten sind.
Verstößt ein Unternehmen gegen die Vorgaben, die durch diverse EU-Verordnungen zu unmittelbar geltendem EU-Recht geworden sind, liegt ein Straftatbestand oder eine Ordnungswidrigkeit vor. Diese werden über §§ 18 und 19 des Außenwirtschaftsgesetzes (kurz: AWG) und § 82 Außenwirtschaftsverordnung (kurz: AWV) bestraft.
lawpilots ist Experte für E-Learnings zu rechtlich-regulatorischen Themen und schult Ihre Mitarbeitenden nicht nur in den Themen Exportkontrolle und Embargos, sondern auch in den Bereichen Datenschutz, Informationssicherheit und Arbeitsschutz. Durch unsere Online-Schulungen stellen Sie sicher, dass Ihre MitarbeiterInnen Ihr Unternehmen durch Wahrung der Compliance aktiv vor Sanktionen und Bußgeldern schützen.
Inhaltsangabe