9 min Zuletzt auktualisiert: 19.04.2023

Kartellrecht und Bonusregelungen – was Unternehmen wissen sollten

„Es braucht 20 Jahre, um sich einen guten Ruf zu erarbeiten, und fünf Minuten, um ihn zu zerstören.“

Warren Buffett – US-amerikanischer Investor

Ob Kölsch-Brauereien, Pflanzenschutzmittelhersteller oder auch Anbieter technischer Gebäudeausstattung: wettbewerbsbeschränkende Preisabsprachen zwischen Marktteilnehmern finden immer wieder statt und führen bei Aufdeckung zu schmerzhaften Geldbußen durch das Bundeskartellamt. Doch nicht nur das: entblößte Unternehmen, die einen Kartellrechtsverstoß begangen haben, riskieren zudem einen erheblichen Imageschaden. Kartellbehörden begutachten die Aktivitäten von vorbelasteten Unternehmen sehr genau und haben somit auch Einfluss auf künftige Vergabeverfahren.


Dennoch haben Unternehmen die Möglichkeit, durch proaktive Kooperation mit dem Bundeskartellamt die zu erwartenden Bußgeldstrafen drastisch zu minimieren. Dahinter steht die “Bonusregelung” (oder auch “Leniency”-Programme).

In diesem Beitrag erfahren Sie, was das Kartellrecht genau behandelt, welchen Hintergrund Bonusregelungen dabei haben und wann Bonusregelungen Anwendung finden.

Was ist das Kartellrecht?

Das Kartellrecht enthält Vorschriften, die die Verteilung der wirtschaftlichen Macht in der Wirtschaft überwachen und sicherstellen. Auf diese Weise soll ein gesunder Wettbewerb gedeihen und die Wirtschaft wachsen. Kartellgesetze gelten für fast alle Industriezweige und Sektoren und betreffen alle Ebenen des Geschäftslebens, einschließlich Herstellung, Transport, Vertrieb und Marketing.

Kartellgesetze verbieten Kartellabsprachen, die den Handel einschränken. Beispiele für illegale Praktiken sind Preisabsprachen, Unternehmenszusammenschlüsse, die die Wettbewerbsintensität bestimmter Märkte einschränken können, sowie räuberische Handlungen. Diese und weitere Praktiken zielen darauf ab, Monopolmacht zu erlangen oder zu behalten.

Kartellgesetze sind eine breite Gruppe von Bundes- und Landesgesetzen, die sicherstellen sollen, dass Unternehmen in einem fairen Wettbewerb stehen. Befürworter sagen, dass Kartellgesetze für einen offenen Markt notwendig sind. Der Wettbewerb zwischen Verkäufern ermöglicht den Verbrauchern niedrigere Preise, qualitativ hochwertige Produkte und Dienstleistungen, eine größere Auswahl und mehr Innovation. Die Gegner argumentieren, wenn man den Unternehmen die Möglichkeit gäbe, so zu konkurrieren, wie sie es für richtig halten, würden die Verbraucher letztlich die besten Preise erhalten.

Generell bezeichnet man als Kartell dabei eine Gruppe von Unternehmen, die sich zusammenschließen oder ein Monopol bilden, um die Preise auf einem bestimmten Markt zu diktieren.

Bonusregelungen im deutschen Kartellrecht

Bonusregelungen bzw. Kronzeugenregelungen sollen Anreize für Unternehmen schaffen, die bereits aktiv an Kartellen beteiligt sind. Im Jahr 2000 durch das Bundeskartellamt ins Leben gerufen, sollen Bonusregelungen (auch “Leniency”-Programme) dabei helfen, wettbewerbsbeschränkende Kartelle aufzudecken. Im Prinzip sollen sie dazu anregen, dass Unternehmen die Initiative ergreifen und sich an die zuständige Kartellbehörde wenden, um Ihre Beteiligung an einem Kartell zu gestehen. Im Gegenzug für das Geständnis erhalten Unternehmen, die an einem Kartell mitgewirkt haben und sich als erster an das Bundes- oder Landeskartellamt wenden, vollständigen Bußgelderlass. Doch auch weitere Unternehmen, die am Kartell beteiligt sind und sich kooperativ im Rahmen der Ermittlungen verhalten, können auf Reduktionen der Geldbußen von bis zu 50% plädieren. Diese Regelung greift allerdings lediglich für solche Kooperationen, in denen entscheidende Beweismittel vorgebracht werden.

Somit müssen die folgenden Voraussetzungen gegeben sein, damit ein vollständiger Erlass von Bußgelder für Beteiligte von Kartellen in Frage kommt:

  1. Das betreffende Unternehmen muss sich als erstes aller Beteiligten an das Bundeskartellamt wenden, noch bevor ausreichende Beweismittel für einen Durchsuchungsbeschluss vorliegen
  2. Das betreffende Unternehmen ermöglicht den Kartellbehörden durch Beweismittel einen Durchsuchungsbeschluss zu erwirken
  3. Das betreffende Unternehmen war nicht alleiniger Anführer des Kartells oder hat andere Unternehmen zur Teilnahme am Kartell gezwungen
  4. Das betreffende Unternehmen arbeitet ununterbrochen und uneingeschränkt mit dem Bundeskartellamt zusammen

Das Bundeskartellamt berichtet von nennenswerten Erfolgen in der Kartellbekämpfung infolge der Einführung von Bonusregelungen.

Da jedes Unternehmen von den Bonusregelungen profitieren kann, müssen Kartellmitglieder jederzeit damit rechnen, dass eine oder mehrere Parteien eine Bekanntmachung gegenüber der zuständigen Kartellbehörde abgeben. Auf diesem Weg soll das innere Vertrauen eines Kartells erstickt werden, indem eine Art Wettlauf zwischen Kartellmitgliedern erzeugt wird.

Besonderheiten der Bonusregelung

Der vollständige Bußgelderlass kommt nicht zum Tragen, wenn der alleinige Anführer eines Kartells und Mitglieder, die andere zur Teilnahme gezwungen haben, zur Aufklärung beitragen.

Darüber hinaus können lediglich horizontale Wettbewerbsabsprachen von den Vorteilen der Bonusregelung profitieren.

Zudem bleiben etwaige Schadensersatzansprüche von Wettbewerbern, die durch die Kartellabsprachen in Nachteil verfallen sind, von den Bonusregelungen unberührt.

Bonusregelungen im internationalen Kartellrecht

In einer zunehmend globalisierten Wirtschaft machen Kartelle nicht an Landesgrenzen halt. Das führt dazu, dass Untersuchungen von illegalen Absprachen zunehmend auch international durchgeführt werden. Dementsprechend unterliegen Kartellrechtsverstöße dem “Wirkungsprinzip”. Nach diesem Prinzip werden Kartellverstöße an dem Ort geahndet, an dem der Schaden entstanden ist.

Somit können beispielsweise Hersteller von Autoteilen in Deutschland, die an Kartellabsprachen beteiligt sind, in Amerika angeklagt werden, wenn dort Autos mit diesen Teilen produziert bzw. verkauft werden.

Weltweit herrscht Konsens über die Tatsache, dass internationale Kartelle schädlich für Wirtschaft und Verbraucher von einer Vielzahl von Ländern sind. Aus diesem Grund ist eine effiziente Zusammenarbeit von den jeweiligen Kartellbehörden unerlässlich. Dies trifft insbesondere auf die Sammlung von Beweismitteln gegen international agierende “Hardcore Kartelle” zu. Hardcore Kartelle bezeichnen solche Kartelle, die besonders schwerwiegende Absprachen zwischen Wettbewerbern über Mindestpreise, Produktionsmengen sowie die Aufteilung von Absatzgebieten treffen.

Ein Vorreiter in der internationalen Verfolgung von Kartell-Delikten ist die Kartell-Arbeitsgruppe des International Competition Network (ICN). Die 2004 ins Leben gerufene Arbeitsgruppe ist bestrebt, die besten Ermittlungstechniken und Gesetze weltweit zu identifizieren und für eine wirksame Bekämpfung einzusetzen. Die Arbeitsgruppe hat bereits einige nationale Kartellbehörden dabei unterstützt, grenzübergreifende und parallel geführte Ermittlungen gegen die gleichen Kartelle durchzuführen. Die Verbreitung wirksamer Bonusregelungen hat in der Folge dazu geführt, dass eine steigende Zahl von Kronzeugenanträgen in verschiedenen Jurisdiktionen gleichzeitig eingegangen ist. Auf dieser Grundlage profitieren Behörden von konzertierten Anstrengungen bei der Aufdeckung von internationalen Kartellen und verzeichnen somit eine höhere Erfolgsquote.

Prävention von Kartellstrafen

Bonusregelungen stellen eine zielführende Maßnahme dar, um Unternehmen vor Geldbußen durch Kartellverstöße zu bewahren und Kartelle aufzudecken. Unternehmen können die Prävention von Kartellstrafen jedoch um einiges früher ansetzen und somit schlechte Presse, Imageschäden und die Gefahr von Bußgeldern frühzeitig vermeiden.

Tatsächlich können Unternehmen beispielsweise auch durch passives Verhalten von Mitarbeitern ins Visier von Kartellbehörden gelangen. Wenn Mitarbeiter im Einkauf ihre Unterschrift unter Verträge mit der Angabe von Mindestpreisen setzen, ohne den Vertrag inhaltlich zu prüfen, liegt bereits ein Verstoß gegen das Kartellrecht vor. Vielen Mitarbeitern sind diese feinen Grenzen des Kartellrechts nicht bewusst. Vor dem Hintergrund, dass Mitarbeiter in der Folge auch persönliche Konsequenzen durch die Kartellbehörden fürchten müssen, ist das fatal.

In unserer Kartellrecht Online-Schulung erklären wir die Hintergründe des Kartellrechts und worauf Mitarbeiter im Arbeitsalltag achten müssen. Wir zeigen potentielle Quellen auf, die Mitarbeiter unwissentlich dazu bewegen, Kartellverstöße zu begehen.

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Schulen Sie Ihre Mitarbeiter daher regelmäßig im Kartellrecht, um zu verhindern, dass Ihr Unternehmen in Missgunst der Kartellbehörden sowie von Kunden und Lieferanten gerät und mit einschneidenden Bußgeldstrafen belegt wird.

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