Für Unternehmen, die auch Geschäfte in China tätigen, ist es unerlässlich, ihre Mitarbeitenden nachhaltig zum PIPL zu sensibilisieren / Online-Schulung für Mitarbeitende zum Schutz vor hohen Geldbußen und strafrechtlicher Verfolgung
Berlin, 14. November 2022. In China hat der Schutz personenbezogener Daten in den letzten Jahren an Relevanz gewonnen. Seit November 2021 ist das „Personal Information Protection Law” (PIPL)* in Kraft. Es schafft einen einheitlichen Rechtsrahmen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und weist in weiten Teilen Ähnlichkeit zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) auf. So muss etwa der Umgang mit personenbezogenen Daten einen angemessenen Zweck haben und auf den minimalen Umfang beschränkt sein. Es legt außerdem die Bedingungen fest, unter denen Unternehmen personenbezogene Daten erheben dürfen – inklusive der Einwilligung von NutzerInnen sowie Richtlinien zur Gewährleistung des Datenschutzes bei der Übermittlung von Daten ins Ausland.
Relevanz von PIPL für Unternehmen aus Deutschland
Für deutsche Unternehmen hat das Gesetz Relevanz, weil es ausdrücklich auch auf ausländische Unternehmen Anwendung findet und es auch dann gilt, wenn die Daten chinesischer KundInnen und KonsumentInnen außerhalb des Landes erhoben und verarbeitet werden.
Beispiel: Ein in Deutschland ansässiges Unternehmen ist in China aktiv und unterhält direkte Kundenbeziehungen nach China. Hierfür legt es personalisierte Kundendaten zur Bereitstellung seiner Produkte an. Gemäß PIPL müssen die Regeln zur Rechtmäßigkeit der Datenerhebung eingehalten werden: Das Unternehmen darf etwa nur solche Daten erheben, die auch wirklich für die Durchführung der Vertragsbeziehung erforderlich sind. Im Zweifel sollten direkte Einwilligungen der betroffenen KundInnen eingeholt werden.
Eine Nichteinhaltung des PIPL kann zu hohen Geldbußen inklusive Beschlagnahme der Gewinne, Schadensersatzforderungen und strafrechtlicher Verfolgung führen. Daher ist es für Unternehmen, die auch Geschäfte in China machen, unerlässlich, ihre Mitarbeitenden nachhaltig für das PIPL zu sensibilisieren.
Aufklärung und Sensibilisierung der Mitarbeitenden durch E-Learning
Mit einem interaktiven E-Learning von lawpilots erfahren Mitarbeitende in 30 Minuten alle relevanten Fakten rund um PIPL. Praxisnahes Storytelling macht die Inhalte leicht verständlich und das Gelernte prägt sich nachhaltig ins Gedächtnis ein:
Nach Abschluss des E-Learnings wissen die Mitarbeitenden, welche Daten geschützt sind, welche Pflichten sie bei der Datenverarbeitung befolgen müssen und wie sie ihren Arbeitsalltag PIPL-konform meistern. Nach dem Prinzip „ExpertInnen machen ExpertInnen„ wurde das E-Learning gemeinsam mit der Rechtsanwältin Elena Lehrke und der renommierten in Shanghai ansässigen Anwaltskanzlei Burkhardt & Partner Rechtsanwälte entwickelt.
Inhalt der Schulung:
* Amtlicher chinesischsprachiger Gesetzestext und nicht amtliche englischsprachige Übersetzung der Stanford Universität