5 min Zuletzt auktualisiert: 17.10.2023

lawpilots fragt nach: Gleichberechtigung im Unternehmen

Belästigung am Arbeitsplatz

Jede elfte erwerbstätige Person (9% der Befragten) hat in den vergangenen drei Jahren sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz erlebt. Frauen waren mit einem Anteil von 13% mehr als doppelt so häufig wie Männer (5%) betroffen. Das zeigt eine Studie im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle des Bundes.

Mehr als die Hälfte (53 Prozent) der Belästigungen ging von Dritten – Kundinnen und Kunden, Patientinnen und Patienten, Klientinnen und Klienten – aus. Bei 43 Prozent der belästigenden Personen handelte es sich um Kolleginnen und Kollegen; bei 19 Prozent waren es Vorgesetzte oder betrieblich höhergestellte Personen.

AGG – Was regelt das Gesetz?

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gilt auch als Antidiskriminierungsgesetz und soll Benachteiligungen aus Gründen einer Vielzahl von Merkmalen der Menschen verhindern oder beseitigen. Eines dieser Merkmale ist das Geschlecht. Die verbreitetste Form von Diskriminierung aufgrund des Geschlechts in Unternehmen ist die Belästigung.

Gleichbehandlung bedeutet nicht allein die gerechte Gestaltung von Vorschriften, Kriterien oder Verfahren. Auch das tägliche Miteinander muss von Respekt geprägt sein. Niemand sollte am Arbeitsplatz Belästigungen ausgesetzt sein.

Sie denken vielleicht gleich an sexuelle Belästigung. Das ist richtig, aber nicht alles. Belästigung umfasst alle Verhaltensweisen, die die Würde einer Person verletzen und ein negativ geprägtes Umfeld schaffen. Das kann bei abwertenden Blicken oder herablassenden Witzen beginnen und sich immer weiter steigern. Wenn die Belästigungen systematisch geschehen, also regelmäßig und über einen langen Zeitraum, spricht man von Mobbing.

Bevor Sie jetzt einwenden, dass man ja wohl noch einen Witz machen dürfe: Ja, dürfen Sie. Aber denken Sie kurz nach: Wie wird sich der Betroffene fühlen? Was werden die anderen denken? Wird es zu viel, belastet es Ihre Mitarbeiter und Kollegen und das gesamte Arbeitsklima.

Wir haben unsere Schulungsteilnehmer nach ihren Erfahrungen gefragt. Dabei ging es darum, ob Mitarbeiter schon einmal Belästigung am Arbeitsplatz erfahren haben. Wir haben außerdem gefragt, ob und welchen Ansprechpartner sie für diese Probleme im Unternehmen haben.

Das sagen unsere Schulungsteilnehmer

Was bedeuten diese Ergebnisse?

50% haben Erfahrungen mit Belästigung machen müssen oder kennen jemanden, der belästigt wurde. 50% wiederum haben keine Erfahrungen gemacht.

Unternehmen setzen eine Vielzahl von Ansprechpartnern in Fällen von Belästigung ein. Die meisten Mitarbeiter wenden sich allerdings direkt an den Vorgesetzten oder an eine speziell eingesetzte Stelle oder Person. Erfreulicherweise wissen nur wenige Mitarbeitern nicht, ob es Ansprechpartner im Unternehmen gibt.

Was können Sie tun, wenn Sie selbst Belästigung erleben oder Zeuge werden?

Benachteiligungen und besonders Belästigungen und Mobbing am eigenen Leib zu erleben, ist für die meisten von uns sehr unangenehm. Vielen bleibt es lange im Gedächtnis. Häufig wird die Schuld bei sich selbst gesucht, das Verhalten der anderen verharmlost, oder die eigenen Gefühle verborgen, da man es sich im Job nicht mit den Vorgesetzten oder Kollegen verscherzen will. Manche suchen sich stattdessen einen neuen Job.

Diese drei Tipps helfen Ihnen:

  1. Belästigungen und Mobbing widersprechen
  2. Beim Arbeitgeber oder einem Ansprechpartner beschweren
  3. Als Zeuge eingreifen und Hilfe anbieten

Weitere Informationen und Tipps, speziell zum AGG finden Sie hier:

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