Unser Experte im Überblick
„Anders als eine in der Muttersprache im Heimatland des Mandanten ausgeführte Rechtsberatung birgt eine Beratung im Ausland in einer fremden Sprache zusätzliche Risiken. Schon in ihrer Muttersprache verstehen viele Unternehmer das „Juristen-Kauderwelsch“ nicht, das nicht nur durch mannigfaltige Fachbegriffe geprägt ist, sondern sich fast zu einer eigenen Sprache entwickelt hat. Wenn diese Fachbegriffe dann auch noch in einer Fremdsprache verwendet werden, ist eine fehlerfreie Kommunikation und Beratung schon fast Glückssache.“
– Rainer Burkardt
Mehr über Rainer Burkardt
Rainer Burkardt ist Gründer und Geschäftsführer der chinesischen Anwaltskanzlei Burkardt & Partner in Shanghai, welche im kanzleimonitor unter die Top-5 der Rechtsanwaltskanzleien in China gewählt wurde.
Er lebt schon seit mehr als 25 Jahren in China und ist somit einer der wenigen ausländischen Rechtsanwälte mit einer mehr als zwei Jahrzehnte dauernden Berufs- und Beratungserfahrung vor Ort in China.
Seit 2009 ist Herr RA Burkardt Vertrauensanwalt des österreichischen Generalkonsulats in Shanghai. Von 2008 bis 2010 war er Mitglied des Vorstandes der deutschen Handelskammer und Vorsitzender der Arbeitsgruppe Recht der europäischen Handelskammer in Shanghai.
Anfang 2013 wurde Herr RA Burkardt zum Schiedsrichter der Shanghai International Economic and Trade Arbitration Commission ernannt.
Bevor er seine eigene Kanzlei Burkardt & Partner gründete, war Herr Burkardt Leiter des German Desk, einer multinationalen US-Kanzlei. Davor baute er das Schanghaier Büro einer großen deutschen Rechtsanwaltskanzlei auf und leitete es im Anschluss daran als Partner für mehr als zehn Jahre.
Sein Fokus liegt auf der Rechtsberatung vorwiegend mittelständischer Unternehmen, aber auch Unternehmensgruppen und internationalen Industriekonzernen aus Österreich, Deutschland und der Schweiz bei deren Investitionen und Geschäften in China.
Kompetenzen
Weitere Tätigkeiten
Tätigkeit bei lawpilots
Experte für unsere E-Learnings für chinesisches Datenschutzrecht