3 min Zuletzt auktualisiert: 24.04.2023

DSGVO: Zweckbindung am Beispiel erklärt (Video)

Transkript: „Wenn ich bei Amazon ein Buch bestelle, dann darf Amazon die Daten, die ich dafür angeben muss, nur verwenden, damit das Buch an mich versendet und das Geld von meinem Konto abgebucht werden kann. Die Daten dürfen also nur für den ganz klar festgelegten Zweck der Vertragsabwicklung verarbeitet werden.

Wenn Amazon die Daten für irgendeinen anderen Zweck benutzen will, beispielsweise für ihre Marktforschung, Kundenprofile oder den Verkauf an Adresshändler, ist das vom ursprünglichen Zweck nicht umfasst, sondern eine Änderung, die den Bereich der Zweckbindung verlässt. Um der Zweckbindung zu genügen, muss ich im Vorfeld schon ganz klar kommunizieren, was ich mit den Daten machen will.“

Die Zweckbindung stellt Sie immer noch vor Probleme? Dann ist der folgende Beitrag für Sie interessant! Bevor Sie mit personenbezogenen Daten müssen Sie sich die vier Kernfragen immer selbst beantworten können.

  1. Wer macht etwas mit meinen Daten?
  2. Wann hat derjenige etwas mit meinen Daten gemacht?
  3. Was hat er damit gemacht?
  4. Bei welcher Gelegenheit hat er das getan?

Wie die Fragen in Zusammenhang mit einem Fitnessstudio und einem Sportgeschäft stehen, erfahren Sie in unserem Video. Dort erläutert Kathrin Schürmann, Mitgründerin von lawpilots, anschaulich die Funktionsweise der Zweckbindung.

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