8 min Zuletzt auktualisiert: 11.10.2023

Pressefreiheit und DSGVO

Nach dem Ende des zweiten Weltkrieg waren es vor allem die USA, die großen Wert darauf legten, dass in Deutschland die Pressefreiheit eingeführt wurde.
Seit 1949 ist daher die Pressefreiheit, ebenso wie die Meinungsfreiheit und die Freiheit der Berichterstattung nach Art. 5 des Grundgesetzes ein fester Bestandteil der deutschen Gesetzgebung. Wie sieht es allerdings mit der Pressefreiheit nach der DSGVO aus?

Grenzen der Meinungsfreiheit

Laut Art. 5 des Grundgesetzes sind die Meinungsfreiheit und Pressefreiheit beschränkt durch die Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und dem Recht der persönlichen Ehre.

Was bedeutet Pressefreiheit in Deutschland?

Was bedeutet Pressefreiheit in Deutschland?

In der seit 2018 geltenden Datenschutz-Grundverordnung ist in Art. 85 das Recht auf Meinungsäußerung und Informationsfreiheit in Bezug auf den Umgang mit personenbezogenen Daten als geltendes Medienprivileg geregelt. Dies kann Fotografen und Journalisten in einigen Bereichen ihrer Arbeit einschränken, erlaubt ihnen jedoch auch in vielen Fällen die Verarbeitung personenbezogener Daten.

Es ist Fotografen in den Regelungen beispielsweise gestattet journalistische Ereignisse zu bebildern und auch Motive mit Personen zur Veröffentlichung freizugeben. Für die Anfertigung von Fotos von Personen zur gewerblichen Nutzung wird jedoch eine Einwilligung benötigt. Das Bild einer Menschenmenge mit einer unüberschaubaren Anzahl an Personen hingegen, darf für berufliche Zwecke ohne Einwilligung der Abgebildeten veröffentlicht werden.

Alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union dürfen zum Schutz der journalistischen Berichterstattung Ausnahmen und Sonderregelungen geltend machen. Sonderregelungen gelten jedoch nur für „professionellen Journalismus“ und die Datenverarbeitung zu journalistischen, wissenschaftlichen, literarischen oder künstlerischen Zwecken.

Wie ist die Pressefreiheit geregelt?

Wie ist die Pressefreiheit geregelt?

Ein wertvoller Pfeiler der deutschen Pressefreiheit ist das geltende Medienprivileg. Die Regelungen zum Medienprivileg sind im Rundfunkstaatsvertrag ($9 c, 57 RStV) und in den Pressegesetzen der einzelnen Bundesländer festgehalten. Es soll Journalisten, Rundfunkanstalten und Presseunternehmen im Sinne der Pressefreiheit von umfassenden datenschutzrechtlichen Verpflichtungen entbinden.

Es erlaubt personenbezogene Daten zu journalistischen Zwecken ohne eine Einwilligung des Betroffenen, oder sonstige Rechtsgrundlagen, im Sinne von Art. 6 DSGVO zu verwerten. Auch die personenbezogenen Daten Dritter dürfen, laut Gesetz, nach einer Abwägung zwischen dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Betroffenen und dem öffentlichen Informationsinteresse verarbeitet werden.

Zudem müssen Journalisten, Rundfunkanstalten und Medienunternehmen die betroffenen Personen vor oder bei der Verarbeitung der Daten nicht über ihre Rechte wie z.B. Auskunft oder Widerspruch belehren. Einem Betroffenen steht nach § 9 c Abs. 3, 57 Abs. 2 RStV nur ein begrenzter Auskunftsanspruch gegenüber einem Journalisten zu.

Wie ist der Zusammenhang zwischen Datenschutz und Pressefreiheit?

Deutschland hat ebenso wie die anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union das Medienprivileg nur auf professionellen Journalismus beschränkt. Journalistische Tätigkeiten von Bloggern, Youtubern, Künstlern und Fotografen außerhalb der Pressefotografie werden deshalb in einigen Bundesländern nicht vom Schutz des Medienprivilegs erfasst.

Jedes Bundesland ist bei der Umsetzung von Art. 85 DSGVO seinen eigenen Weg gegangen, was zu einem Flickenteppich an unterschiedlichen Presse-Medien- und Datenschutzaspekten führt. So werden in Niedersachsen beispielsweise ausschließlich journalistische Zwecke vom Medienprivileg erfasst, während in anderen Bundesländern auch künstlerische Zwecke gelten und Thüringen sogar wissenschaftliche Zwecke mit anführt. Die Rechte für Buchverlage oder Filmproduzenten variieren ebenfalls erheblich. Anwendbar ist hier immer das Recht des Bundeslandes, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat.

Worauf ein Journalist achten sollte

Worauf achten?

Privilegiert ist lediglich der Kernbereich der journalistischen Tätigkeit. Dazu gehören alle Tätigkeiten der Recherche, Vorbereitung und Veröffentlichung. Nicht dazu zählen beispielsweise Anzeigenakquise, Betrieb oder Unternehmenskommunikation. Das Presseunternehmen selbst benötigt für die Recherche und Veröffentlichung von journalistischen Beiträgen keine datenschutzrechtliche Grundlage nach Art. 6 DSGVO. Es muss also keine Einwilligung der betroffenen Person vorliegen oder ein überwiegendes berechtigtes Interesse bestehen. Es gilt einzig und allein das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Betroffenen aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG mit der Pressefreiheit abzuwägen. Im Zusammenhang mit Pressefreiheit und DSGVO gilt allerdings noch etwas überraschendes. Die Betroffenen müssen nach Art. 12 ff. DSGVO weder informiert werden, noch können sie eine Auskunft oder Löschung der Daten verlangen.

Solange Presseunternehmen jedoch die Beiträge in ihren Archiven speichern, sind sie dazu angehalten, eventuelle Gegendarstellungen, Unterlassungsverpflichtungen oder Gerichtsentscheidungen ebenfalls abzulegen.

Die wichtigsten Vorschriften des Datenschutzrechtes für Journalisten und anderweitig Beschäftigte im redaktionellen Bereich, sind deshalb in erste Linie die Verpflichtung der Mitarbeitenden in Bezug auf das Datengeheimnis. In jedem Unternehmen sollten angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum geschützten Umgang mit personenbezogenen Daten vorhanden sein. Dies beinhaltet beispielsweise das Erstellen von sicheren Passwörtern für Dateien und Computer, die Verschlüsselung von Daten bei der Übermittlung und vielem mehr.

Worauf Sie und Ihre Mitarbeitenden beim Umgang mit personenbezogenen Daten genau achten sollten, erfahren Sie in unserer Online-Schulung Datenschutz für Redakteure und Journalisten. In 45 Minuten zeigen wir Ihnen mittels interaktiver Elemente und Experteninterviews, wie Sie Ihr Unternehmen und Ihre redaktionelle Arbeit nachhaltig im Sinne des Medienprivilegs und der DSGVO schützen können.

Informationsfreiheit Ranking

Nicht nur in Bezug auf das Medienprivileg sondern auch in Bezug auf die Informationsfreiheit führt der, in der Bundesrepublik herrschende Föderalismus, zu einem Flickenteppich an unterschiedlichen Rechten.Wer in Bayern, Niedersachsen oder Sachsen eine Behördenauskunft haben möchte, wartet zum Teil lange. In Bezug auf Informationsfreiheits- und Transparenzgesetze landen die Bundesländer auf den letzten Plätzen. Die Hansestadt Hamburg liegt hingegen in der Gesamtauswertung weit vorne. Die Vereine „Open Knowledge Foundation Deutschland“ und „Mehr Demokratie“ haben die Transparenz der deutschen Behörden analysiert und ein Ranking erstellt. Sie sehen in der Transparenz ein mächtiges Mittel um Korruption zu bekämpfen und das Vertrauen der BürgerInnen in die Politik und Verwaltung zu stärken.


Quellen:

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