10 min Zuletzt auktualisiert: 11.10.2023

Digitaler Personalausweis: Chancen und Risiken

Was kann man mit dem digitalen Personalausweis machen?

BürgerInnen können den digitalen Personalausweis für Onlineformulare der Behörden oder geschäftliche Angelegenheiten einsetzen. Dabei bestimmen sie, gegenüber welchem Unternehmen oder welcher Behörde sie sich ausweisen. Die Daten im Ausweis werden nach der Eingabe einer selbstgewählten sechsstelligen PIN mittels einer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung übermittelt.

Hat mein Ausweis eine Online Ausweisfunktion?

Den Personalausweis mit elektronischer Identität (eID) gibt es bereits seit 2010. Doch nur wenige Bundesbürgerinnen und Bürger nutzen ihn.

Dabei verfügt mittlerweile jeder Personalausweis in der Bundesrepublik Deutschland über die Möglichkeit der Authentifizierung durch die eID: Denn auf einem Chip in der Ausweiskarte werden die Daten des Personalausweises digital gespeichert.

Wie kann man den digitalen Ausweis online nutzen?

Um die Online-Funktion zu aktivieren, benötigen Sie Ihr Smartphone und die passende Software (z. B. AusweisApp2). Ihre Daten sind auf diese Weise durch eine „Zwei-Faktor-Authentisierung“ geschützt. Denn für das Online-Verfahren wird sowohl der Ausweis als auch die PIN benötigt. So besteht auch bei einem Verlust oder Diebstahl des Personalausweises keine Gefahr.

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Wie funktioniert eID?

Wie funktioniert die eID?

  1. Der oder die NutzerIn stellt eine Anfrage bei einer Behörde oder einem Diensteanbieter
  2. Die Anfrage des oder der NutzerIn wird vom Anbietenden an den eID-Service-Provider weitergeleitet. Dabei wird auch übermittelt, welche personenbezogenen Daten aus dem elektronischen Personalausweis der Anbietende benötigt.
  3. Der eID-Server prüft die Echtheit des elektronischen Personalausweises und die Erlaubnis des Anbietenden, die Daten auslesen zu dürfen. Auf diese Weise hat ein gegenseitiger Identitätsnachweis stattgefunden und der Nutzende kann die angefragten Daten durch die PIN-Eingabe freigeben.
  4. Daraufhin werden die personenbezogenen Daten mittels einer sicheren Übertragung an den Anbietenden gesendet. Während des gesamten Prozesses wurden sie nicht auf dem eID-Server gespeichert.
  5. Der Anbietende gibt daraufhin die gewünschten Ressourcen frei, sodass der oder die NutzerIn für die Nutzung autorisiert ist. (z. B. Zugang zu einem geschützten Bereich oder Registrierung zu einem Zahlungsverfahren).

Wieso nutzen so wenige Deutsche die Online-Funktion des Personalausweises?

2020 hatten etwa die Hälfte aller Deutschen die Online-Funktion ihres Personalausweises aktiviert. Genutzt wurde sie jedoch lediglich knappe drei Millionen Mal.

Die geringe Nutzung kann, mit der bis 2017 herrschenden Aktivierungsbarriere zusammenhängen. Bis dahin musste die Online-Funktion von InhaberInnen explizit freigeschaltet werden. Seit 2017 ist die Funktion jedoch von vornherein aktiviert.

Hinzu kommt, dass die Nutzungsmöglichkeiten nach wie vor gering sind. Die digitale Ausweisfunktion ist größtenteils nur bei Serviceleistungen von Bund, Ländern und Kommunen einsetzbar. Denn die geringe Nutzung reduziert die Relevanz des Einsatzes für privatwirtschaftliche AnbieterInnen.

Ausweisen mit dem Smartphone

Im Sinne der Nutzungsfreundlichkeit und den Auflagen des Onlinezugangsgesetzes (OZG) möchte die Bundesregierung jetzt auch das Ausweisen ohne Karte, nur mit dem Smartphone, ermöglichen. Laut des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) soll der digitale Personalausweis jährlich etwa 11.806 Stunden gegenüber den herkömmlichen Identifizierungsverfahren einsparen.

Laut dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) waren die bisherigen Versuche des Staates zu kompliziert und zu wenig nutzungsorientiert ausgerichtet. Damit diesmal der Anklang höher ausfällt, investiert das BMWi 50 Millionen Euro in den Innovationswettbewerb „Schaufenster Sichere Digitale Identitäten“. Infolgedessen hat die Bundesregierung bereits vier verschiedene Projekte zum Ausweisen via Smartphone autorisiert.

Seit April 2021 gibt es das Projekt der ID Union. Das System ermöglicht die legale Speicherung und Verwaltung von Bescheinigungen auf dem Smartphone. Damit das Projekt in der Bevölkerung Anklang findet, wird es vom BMWi mit 15,6 Millionen Euro gefördert.

Vorteile des elektronischen Personalausweises

ID Union arbeitet mit mehreren sog. Wallet-Apps zusammen. NutzerInnen können ihren Ausweis und andere Dokumente einfach in den digitalen „Geldbörsen“ ihrer Smartphones speichern. Die Daten werden lokal auf dem Smartphone gespeichert und können von Wallet zu Wallet übertragen werden. Die selektive Offenlegung von persönlichen Daten und die verschlüsselte Kommunikation sollen verhindern, dass Dritte an die Daten gelangen und Profile der Nutzenden erstellen können.

Für Unternehmen hat dieses Projekt den klaren Vorteil der genauen Verifizierung der KundInnen. Sie erschwert potenzielle Identitätsbetrüge und die KundInnen sparen Zeit, Kosten und Verwaltungsaufwand.

Konkurrenz aus dem Silicon Valley

Das BMWi möchte mit dem Ausweis auf dem Smartphone auch einem Trend aus den USA entgegenwirken. Von dort gibt es vor allem Möglichkeiten der Identifizierung mit kommerziellen Hintergedanken, welche die Daten der NutzerInnen weiterverarbeiten.

Viele Deutsche nutzen bereits aktiv und häufig ihre Apple-ID, ihren Amazon- oder Facebook-Zugang. Doch auch im Silicon Valley wird daran gearbeitet, bald internationale eID-Lösungen anzubieten.

Die Bundesrepublik Deutschland hingegen möchte eine gesetzlich abgesicherte Variante für den Austausch von Daten und Dokumenten zwischen BürgerInnen und Staat etablieren.

Dabei ist es von hoher Bedeutung für den Erfolg der Anwendung, dass die Identifizierung sowohl sicher als auch benutzungsfreundlich ist.

So könnte z. B. der problemlose Einsatz im Online-Banking zukünftigen Systemen des elektronischen Ausweises helfen, sich zu etablieren.

Denn selbst in Ländern wie Estland, Schweden oder Dänemark, in denen beinahe alle staatlichen Verwaltungsleistungen online verfügbar sind, machen sie nur zehn Prozent der Nutzung von eID-Lösungen aus. Die Finanzwirtschaft hingegen nimmt teilweise Anteile bis zu 75 Prozent ein.

Und damit der erneute Versuch zur Etablierung des digitalen Personalausweises in Deutschland ein Erfolg wird, wird es von hoher Bedeutung sein, dass sie mit den Möglichkeiten zur Nutzung eines breiten Angebotes versehen ist. Nur so wird die digitale Souveränität der BürgerInnen zukünftig in der Hand des Staates bleiben.

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Quellen:

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