8 min Zuletzt auktualisiert: 10.11.2023

Corona-Arbeitsschutzverordnung: Diese Regeln gelten jetzt für den Infektionsschutz im Unternehmen!

Das Coronavirus bestimmt weiterhin das Leben der Menschen weltweit. Auch in Deutschland ist Corona immer noch Tagesthema und trotz der Impfkampagnen sind die Infektionszahlen nach wie vor auf Rekordniveau. Das stellt vor allem Unternehmen vor immer neue Herausforderungen rund um den Infektionsschutz. Die Corona-Arbeitsschutzverordnung zielt darauf ab, das Ansteckungsrisiko unter Beschäftigten signifikant zu reduzieren. Das funktioniert nur mit angepassten Maßnahmen, die über die Neufassung der Verordnung am 20. März 2022 in Kraft getreten sind. Nach dem Willen der Bundesregierung steht dabei auch die Steigerung der Impfquote im Vordergrund, die ebenfalls durch Maßnahmen der Unternehmen verwirklicht werden soll.

Was ändert sich mit der neuen Corona-Arbeitsschutzverordnung?

Die neue Arbeitsschutzverordnung trägt der veränderten pandemischen Lage Rechnung und berücksichtigt dabei insbesondere auch die Möglichkeit einer weiteren Infektionswelle. Diese kann nach Ansicht von Gesundheitsminister Karl Lauterbach bereits im Herbst 2022 in Deutschland manifest werden, wenn es nicht bereits vorher durch verstärkte Impfbemühungen gelingt, die Fallzahlen zu stabilisieren bzw. zu reduzieren.

Mit den neuen Vorschriften sind ArbeitgeberInnen verpflichtet, über die Risiken einer Corona-Erkrankung zu informieren. Ebenfalls muss das Unternehmen künftig über Impfmöglichkeiten informieren und Mitarbeitenden die Impfung während der Arbeitszeit erlauben.

Wichtigstes Novum für den Corona-Arbeitsschutz ist aber die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung durch ArbeitgeberInnen zum Einsatz von Infektionsschutzmaßnahmen. Durch die Gefährdungsbeurteilung obliegt die Entscheidung über bestimmte Maßnahmen dem Unternehmen. Die Entscheidung orientiert sich dabei am örtlichen Infektionsgeschehen als auch an den spezifischen Infektionsgefahren. Diese können beispielsweise durch räumliche Gegebenheiten, aber auch durch die Tätigkeit an sich beeinflusst werden.

3G oder 2G – was gilt jetzt in Unternehmen?

Mit der Änderung der Arbeitsschutzverordnung ändert sich auch die Regulierung für den Zugang zum Arbeitsplatz. Die generelle 3G-Regelung (geimpft, genesen oder negativ getestet) entfällt. Damit fällt für ArbeitgeberInnen auch die Pflicht bzw. das Recht weg, den Zugang zum Arbeitsplatz über den Impf- bzw. Genesenenstatus zu regulieren. Eine Ausnahme gilt in sogenannten Hotspots. Hier können die einzelnen Bundesländer per Verordnungsermächtigung eine 3G-Zugangsregel bestimmen.

Corona hat auf dramatische Weise gezeigt, wie wichtig der Arbeitsschutz ist und welchen Stellenwert Gesundheit und Leben der Belegschaft einnehmen. Auch mit der neuen Corona-Arbeitsschutzverordnung ist es daher wichtig, dass Ihre Mitarbeitenden in Bezug auf COVID-19 stets aktuell geschult sind.

Gilt auch weiterhin die Homeoffice-Pflicht?

Mit der Homeoffice-Pflicht wurden in den kritischen Phasen der Pandemie ArbeitgeberInnen verpflichtet, Büroarbeiten und ähnliche Tätigkeiten grundsätzlich auch als Arbeit im Homeoffice anzubieten. Eine Ausnahme galt nur dort, wo zwingende betriebliche Gründe der Arbeit im Homeoffice entgegenstanden. Auf der Seite der ArbeitnehmerInnen waren diese verpflichtet, das Angebot zur Arbeit im Homeoffice anzunehmen, wenn keine zwingenden Gründe wie z. B. mangelnde räumliche oder technische Gegebenheiten in der Wohnung dagegen sprachen.

Die Anpassungen in der Corona-Arbeitsschutzverordnung sehen keine Pflicht zum Homeoffice mehr vor. Vielmehr sind ArbeitgeberInnen jetzt gehalten, im Rahmen der bereits erwähnten Gefährdungsbeurteilung selbst zu entscheiden, ob und für welche Bereiche die Möglichkeit zum Homeoffice bestehen soll.

Ihre Mitarbeitenden arbeiten im Homeoffice?

Dabei gibt es viele Dinge zu beachten. Wir rüsten Ihre Mitarbeitenden erfolgreich für die Arbeit von zuhause.

E-Learning Sicher und produktiv im Homeoffice

Nicht nur im Homeoffice, sondern auch bei anderen Arbeitsplatzmodellen gelten für die Mitarbeitenden die gesetzlichen Vorgaben zum Arbeitsschutz. Wie diese konkret aussehen und was es dabei zu beachten gilt, ist abhängig von der Tätigkeit und von den räumlichen Gegebenheiten.

lawpilots bietet Unternehmen die gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsunterweisung zum Arbeitsschutz als innovatives E-Learning an. Dieses eignet sich besonders durch die flexible Abrufbarkeit und zeichnet sich zudem durch die Möglichkeit aus, die Belegschaft ortsungebunden und losgelöst vom konkreten Arbeitsplatzmodell schulen zu können. Mitarbeitende an Büroarbeitsplätzen können zudem mit der Online-Schulung Arbeitsschutz im Büro qualifiziert werden. Die Online-Schulung orientiert sich spezifisch an den Erfordernissen im Büro und erfüllt ebenfalls die Anforderungen der DGUV- bzw. der Berufsgenossenschaften und gesetzlichen Unfallversicherungen.

Welche Regeln sind von ArbeitgeberInnen außerdem zu beachten?

Zur flexibleren Regelung rund um die 3G/2G-Vorgaben ergeben sich noch weitere „weiche“ Regeln aus der neuen Corona-Arbeitsschutzverordnung:

  • ein kostenfreier Corona-Test pro Woche für alle Mitarbeitenden, die nicht ausschließlich im Homeoffice tätig sind
  • Tragen medizinischer Mund-Nasen-Masken am Arbeitsplatz, die durch das Unternehmen bereitgestellt werden müssen

Bereits bewährte Maßnahmen bleiben von der Änderung unberührt. Dazu zählen:

  • Maßnahmen zur Kontaktreduktion: Personenkontakte sowie die Nutzung von Betriebs- und Pausenräumen von mehreren Personen gleichzeitig soll reduziert oder vermieden werden
  • Einsatz digitaler Medien als Ersatz für Meetings und Termine mit Personenkontakt
  • Erstellung eines Hygienekonzeptes: Maßnahmen des betrieblichen Infektionsschutzes werden in einem Hygienekonzept zusammengefasst und für die Belegschaft zugänglich gemacht
  • Information über Impfungen: Unternehmen informieren die Belegschaft über die Gefahren einer Corona-Erkrankung und über Möglichkeiten zur Impfung; BetriebsärztInnen werden bei Impfangeboten im Betrieb unterstützt; Mitarbeitende werden freigestellt, wenn sie außerbetriebliche Impfangebote wahrnehmen wollen

Fazit

Corona und kein Ende: Auch für Unternehmen ist im dritten Jahr der Pandemie Durchhalten angesagt. Dies aber nicht auf Kosten der Arbeitssicherheit. Die Sicherheit im Betrieb muss auch weiterhin hohen Anforderungen genügen, um Leben und Gesundheit der Belegschaft zu garantieren. Die Neuerungen der Corona-Arbeitsschutzverordnung gelten bis einschließlich 25. Mai 2022. Ob und wie die Corona-Arbeitsschutzverordnung danach erneut in die Verlängerung geht, wird vor allem durch den Fortgang des Infektionsgeschehens in Deutschland entschieden.

lawpilots ist erfahren in E-Learnings zu rechtlich-regulatorischen Themen und schult Ihre Mitarbeitenden nicht nur zum Thema Arbeitsschutz, sondern auch in den Bereichen Datenschutz, Compliance und IT-Sicherheit. Durch unsere Online-Schulungen stellen Sie sicher, dass Ihre Mitarbeitenden vor Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz geschützt sind und Risiken bei der Arbeit frühzeitig identifizieren und umgehen. Neben unseren Online-Schulungen zum Arbeitsschutz im Büro bieten wir zusätzliches Wissen in unserem Beitrag Warum Arbeitsschutz wichtig ist und in unseren aktuellen Blogbeiträgen.

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